Ein sicheres Fundament für Bauherren

Wenn Aktienmärkte schwanken und die Währungs- und Schuldenkrise zusätzlich für Unsicherheit bei der Geldanlage sorgt, besinnen sich wieder mehr Menschen auf Sach- und eben Immobilienwerte. Bauen hat sozusagen wieder Konjunktur. 2010 wurden beispielsweise bundesweit 187.700 Baugenehmigungen erteilt (lt. Statistischen Bundesamt).
Doch genauso wichtig wie die Fragen nach Standort und Finanzierung ist die Absicherung von Risiken, die alle Bauherren bedenken sollten. Das gilt sowohl für den Bau wie auch für diejenigen, die dabei tätig sind. Denn neben Kostenbelastungen aus Sachschäden können vor allem auch Personenschäden zu immensen finanziellen Lasten führen.
Gerade bei langwierigeren Baumaßnahmen können zudem Diebstahl oder Vandalismus teuer werden, genauso wie Elementarschäden durch Hochwasser, Gewitter oder Sturm. Doch gegen diese Risiken helfen spezielle Versicherungen, die auch analog zur Bauphase abgeschlossen werden können. Und wenn man selbst mit anpackt, empfiehlt sich der Abschluss einer Unfallversicherung.
Denn am schönsten ist es, wenn irgendwann der Bau fertig ist und nicht (finanziell) der Bauherr.

Checkliste für Bauherren

Wer ein Haus kauft, braucht unbedingt:
• Eine Feuer- und Wohngebäudeversicherung, die Nebengebäude wie Garagen einschließt. Je nach Lage und Beschaffenheit des Hauses ist auch
eine Elementarschaden- und/oder Glasversicherung empfehlenswert.
• Eine an die neuen Anforderungen angepasste Privathaftpflichtversicherung. Beispielsweise sollten Besitzer einer Ölheizung mögliche
Grundwasserschäden aus einem defekten Öltank absichern. Wer sein Objekt vermietet, braucht eine separate Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Bauherren benötigen zusätzlich:
• Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung. Fällt einem Passanten ein Dachziegel auf den Kopf, haftet der Bauherr in unbegrenzter Höhe.
• Eine Feuerrohbauversicherung.
• Eine Unfallversicherung. Helfen Freunde des Bauherrn mit, müssen sie bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Zudem gibt es eine
spezielle Bauhelfer-Unfallversicherung.
Wichtig für alle:
• Ein tragfähiger Schutz vor den finanziellen Folgen einer Arbeitsunfähigkeit wird heutzutage nicht nur dem Hauptverdiener dringend empfohlen. Auch der Ausfall der Hausfrau und Mutter kann ohne private Vorsorge das Ende des Traums vom Eigenheim bedeuten.
• Bieten vorhandene Lebens- und Rentenversicherungen in der neuen Situation noch ausreichenden Schutz? Kann der Kredit getilgt werden,
sodass die Familie im Fall des Falles zumindest im Eigenheim bleiben kann?
Ebenfalls sollten weitere bestehende Versicherungsverträge überprüft werden:
• Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte klären, ob sie auch Nachbarschaftsstreitereien – etwa aufgrund von geplanten Umbauten des
Hauses – abdeckt.
• Eine Hausratversicherung muss an die neuen Wohngegebenheiten angepasst werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
• Zum Schluss eine gute Nachricht: Kfz-Versicherer gewähren den als zuverlässig geltenden Eigenheimbesitzern häufig Rabatte.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de