Auto & Reise

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Was ist eine eVB-Nummer?

Ohne Versicherungsbestätigung keine Autozulassung, so einfach ist es manchmal. Wie Autofahrer die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bekommen und wann sie diese benötigen – alle Fragen und Antworten im Überblick.

 

Wozu brauche ich die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?

Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung darf in Deutschland kein Fahrzeug auf die Straße. Zugelassen werden Fahrzeuge daher nur, wenn sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen können. Die eVB-Nummer liefert der Zulassungsstelle den Nachweis von der Kfz-Versicherung, dass das Fahrzeug tatsächlich haftpflichtversichert ist.

 

Wozu brauche ich eine eVB-Nummer sonst noch?

Die eVB-Nummer ist auch notwendig,

 

  • wenn das Fahrzeug technisch verändert wurde;
  • wenn der Fahrzeughalter in einen anderen Zulassungsbezirk umgezogen ist;
  • wenn der Halter eines Fahrzeugs wechselt;
  • wenn Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen möchten;
  • wenn ein stillgelegtes Fahrzeug wieder zugelassen werden soll.

 

Gut zu wissen: Wer lediglich seine Kfz-Versicherung wechselt, benötigt keine eVB-Nummer.

 

Was ist der Unterschied zwischen Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkaskoversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer bis zur vereinbarten Versicherungssumme, die meist mehrere Millionen Euro beträgt. Diese Police ist gesetzliche Pflicht: Jedes Fahrzeug, das sich auf öffentliche Straßen begibt, braucht eine solche Versicherung.

 

Wer sich vor den finanziellen Folgen eines Schadens am eigenen Auto schützen möchte, braucht eine Kaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung übernimmt beispielsweise Kosten für geklaute Radios oder Navigationsgeräte, Sturm- und Hagelschäden oder nach einem Autodiebstahl. In der Vollkaskoversicherung sind immer alle Leistungen der Teilkasko enthalten – sie geht aber noch darüber hinaus. Zusätzlich sind über die Vollkasko Schäden am eigenen Auto versichert, etwa nach einem selbst verursachten Unfall und bei Vandalismus.

 

Wo bekomme ich eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?

Autofahrer können eine eVB direkt bei ihrer Kfz-Versicherung anfordern – entweder online oder telefonisch. Die Nummer wird entweder per Post, in vielen Fällen jedoch elektronisch zugestellt.

 

Wie lange ist eine eVB-Nummer gültig?

Die Gültigkeitsdauer einer neuen eVB-Nummer legt in der Regel der Kfz-Versicherer fest. Häufig beträgt sie zwischen drei und sechs Monaten. Egal, wie lange die Nummer gültig ist: Sie kann immer nur einmalig verwendet werden. Wer einen zweiten Verwaltungsakt benötigt, muss sich eine neue eVB von der Versicherung holen.

 

Was kostet eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?

Die Versicherungsbestätigung erhalten Autofahrer kostenlos von ihrem Kfz-Versicherer.

 

Wie sieht eine eVB-Nummer aus?

Jede eVB-Nummer besteht aus 7 Buchstaben und Ziffern. Die ersten beiden Zeichen sind der Kfz-Versicherung des Kunden zuzuordnen. Die übrigen 5 Zeichen werden zufällig kombiniert.

 

Was sind die Vorteile des eVB-Verfahrens?

Das eVB-Verfahren beschleunigt die Zulassung von Fahrzeugen. Damit können Zulassungsstellen in wenigen Sekunden den Versicherungsschutz von Autoan- und abmeldern überprüfen.

 

Ein weiterer Vorteil dieses Verfahrens: Es schützt vor Missbrauch und Fälschungen. Im internationalen Vergleich ist dadurch die Zahl unversicherter Fahrzeuge in Deutschland äußerst gering. Schätzungen gehen davon aus, dass nur etwa 0,01 Prozent der Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen sind nicht versichert.

 

Wer steckt hinter dem eVB-Verfahren?

Die GDV Dienstleistungs-GmbH (GDV DL) betreibt das eVB-Verfahren. Im Rahmen des eVB-Verfahrens werden die elektronischen Versicherungsbestätigungen der Versicherer zentral in einem Rechenzentrum der GDV DL gespeichert und über das Kraftfahrt-Bundesamt online für die Kfz-Zulassungsstellen zum Abruf bereitgestellt. Anhand der eVB-Nummer kann die Kfz-Zulassungsbehörde den bereitliegenden Datensatz abrufen und alle nötigen Schritte durchführen.

 

Alle rund 420 Zulassungsstellen sind an das Verfahren angeschlossen. Hinzu kommen rund 110 Kfz-Versicherungen und rund 8.000 Vermittler. Jedes Jahr werden rund 15 Millionen elektronische Versicherungsbestätigungen generiert.

 

Die elektronische Versicherungsbestätigung wurde 2008 eingeführt und löste damals den Versicherungsnachweis in Papierform ab („Doppelkarte“ bzw. Deckungskarte“).

 

Ansonsten :

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de