Der Zeckenbiss

 

 

Kein Unfall, den­noch oft ver­si­chert

 

Sie sind nicht größer als der Kopf einer Stecknadel. Doch können Zecken schwere Krankheiten übertragen. Die finanziellen Folgen eines Zeckenstiches decken immer mehr private Unfallversicherungen ab.

Gerade im Sommer zieht es die Menschen in Scharen ins Freie: Doch in vielen Regionen Deutschlands wird die Freude an der Radtour oder dem Picknick von einem winzigen Spinnentier getrübt. Der Zecke nämlich gefällt Sonne und Wärme ebenso: Sie sitzt in Gras und Gebüsch, meist nicht höher als einen halben Meter über dem Boden und wartet auf einen geeigneten Wirt.

 

Und wen der Blutsauger erwischt, dem droht Gefahr. Denn Zecken können gefährliche Krankheiten übertragen wie die Borreliose oder die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Vor allem im Osten und Süden Deutschlands ist das Risiko einer Erkrankung nach einem Zeckenbiss hoch, wie diese interaktive Karte zeigt.

Private Unfallversicherung schließt Zeckenkrankheiten oft mit ein

Bei einer schweren Erkrankung kann eine Unfallversicherung mögliche finanzielle Einbußen abfedern. Zwar sind Infektionen infolge eines Insektenstiches kein „klassischer“ Unfall. Viele Versicherer bieten aber einen erweiterten Schutz an, der oft die typischen Zecken-Krankheiten Borreliose und FSME mit einschließt.

Die Versicherung übernimmt dann beispielsweise das Krankenhaustagegeld, kommt für die Kosten der Rehabilitation auf oder zahlt bei dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen eine lebenslange Rente.

Diese Leistungen können viel wert sein. Denn die Folgen einer Erkrankung mit (Lyme-) Borreliose oder FSME sind mitunter schwerwiegend und langfristig. So beeinträchtigt Borreliose das Nervensystem, greift Organe und Gewebe an und verursacht Herzprobleme. Beide Erkrankungen können zudem zu einer Gehirn- oder Hirnhautentzündung führen – mit schlimmstenfalls tödlichem Ausgang.

So schützen Sie sich vor Zeckenbiss

  1. Keine Angriffsfläche bieten
    Auch wenn es bei der Hitze schwerfällt: Wer durch Wald und Flur streift, sollte lange Hosen und Ärmel tragen. Die Hosenbeine stecken idealerweise in die Socken.
  2. Auf dem Weg bleiben
    Wer sich auf festen Wegen aufhält und nicht durchs Unterholz streift, verringert die Wahrscheinlichkeit eines Stiches: Die Tiere können nicht springen und fallen nicht von Bäumen.
  3. Unangenehm riechen
    Mückenspray hilft meist auch gegen Zecken. Wer auf Nummer sicher gehen will, sprüht auch seine Kleidung ein.
  4. Körper absuchen
    Ehe Zecken zustechen, suchen sie sich ein geeignetes Plätzchen. Sie mögen warme, gut durchblutete und schlecht einsehbare Stellen. Kniekehlen, Armbeugen, Achselhöhlen, Haaransatz, Hals und Ohren gehören nach einer ausgiebigen Naturtour ebenso aufmerksam untersucht wie Bauchnabel und Genitalbereich. Übrigens: Helle Kleidung macht es zwar einfacher, die Zecke zu entdecken. Abschrecken lässt sich der Blutsauger von der Farbe der Kleidung – wie oft behauptet – nicht.

 

Nicht vergessen: Die Versicherung informieren

Wer erste Krankheitssymptome wie Fieber, Kopfschmerzen oder Abgeschlagenheit bemerkt, sollte sich daher umgehend ärztlich untersuchen lassen. Und – wie auch bei „klassischen“ Unfällen üblich – so schnell wie möglich die Unfallversicherung informieren.

 

Wenn es um die Einhaltung von Fristen geht, berücksichtigen die Anbieter in aller Regel, dass zwischen – häufig unbemerktem – Zeckenbiss und den ersten Beschwerden eine geraume Zeit vergeht. Der Versicherungsverband GDV schlägt in seinen Musterbedingungen vor, die maßgeblichen Fristen nicht mit dem Stich, sondern mit der ersten ärztlichen Diagnose beginnen zu lassen.

 

Zecken in Deutschland

In Deutschland sind etwa 20 Zeckenarten heimisch, die bekanntesten sind der Holzbock und die Auwaldzecke. Erstmals hat nun offenbar die aus Südeuropa und Afrika stammende Hyalomma-Zecke in Deutschland überwintert. Die tropische Zeckenart kann gefährliche Erreger übertragen, die etwa das Krim-Kongo-Fieber auslösen. Die Zeckensaison beginnt dauert üblicherweise von April bis Oktober.

Eine Impfung schützt

Idealerweise geht man das Risiko einer Erkrankung gar nicht erst ein. Vor FSME schützt immerhin eine Impfung, die von der Ständigen Impfkommission auch für Aufenthalte in den Hochrisikogebieten in Süd- und Ostdeutschland empfohlen wird. Eine Impfung gegen Borreliose gibt es nicht. Doch schon mit recht einfachen Maßnahmen lassen sich Infektionen vermeiden.

 

Wer trotz aller Vorsicht eine Zecke findet, die schon in der Haut steckt, sollte sie möglichst schnell und sauber entfernen. Das senkt das Infektionsrisiko. Am besten geht das mit einer Pinzette oder einer speziellen Zeckenzange.

 

Ganz wichtig dabei: Die Zecke niemals am vollgesogenen Körper packen, beim Herausziehen nicht drehen und vorher auf keinen Fall mit Öl oder Klebstoff beträufeln! dieversicherer

 

Your Thoughts

*

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de