Wärmepumpen

Wärmepumpen

 

 

Wie werden Wärmepumpen versi­chert?

Viele Hausbesitzer interessieren sich aktuell für die Anschaffung einer Wärmepumpe. Was sie dabei nicht vergessen sollten: Diese Investition braucht den richtigen Versicherungsschutz.

Weg von den fossilen, hin zu den erneuerbaren Energien: An dieser Transformation beim Heizen versucht sich aktuell die Bundesregierung, die für 2024 neue Regelungen für Hausbesitzer und Häuslebauer plant. Künftig soll jede neu eingebaute Heizung mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Heizungen sollen weiter betrieben und defekte Heizungsanlagen repariert werden können. Sollte die Heizung nicht mehr repariert werden können, greifen Übergangsfristen.

 

Unabhängig von der künftigen Regelung interessieren sich schon heute viele Hausbesitzer für das Heizen mit erneuerbaren Energien. Im Fokus dabei: die Wärmepumpe. Lange Lieferzeiten und hohe Anschaffungskosten konnten viele Hausbesitzer im vergangenen Jahr nicht abschrecken. 238.000 Geräte, in erster Linie Luft-Wasser-Wärmepumpen, wurden laut Bundesverband Wärmepumpe 2022 abgesetzt. Die Branche verzeichnet damit ein Absatzplus von 53 Prozent gegenüber 2021. Im ersten Quartal 2023 steigerte sich der Absatz von Wärmepumpen um 111 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal auf 96.500 Anlagen. Das teilte der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) mit.

 

Hausbesitzer, die bereits eine Wärmepumpe betreiben oder jetzt die Anschaffung planen, sollten den richtigen Versicherungsschutz für ihre Investition mitdenken.

Tipp: Wärmepumpe in Wohngebäudeversicherung einschließen

Wärmepumpen können über die Wohngebäudeversicherung geschützt werden. Wird ein neuer Vertrag mit einem Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, etwa bei einem Neubau, sollten Hausbesitzer darauf achten, die Wärmepumpe in den Versicherungsschutz einzuschließen. Bei bestehenden Verträgen, wenn etwa eine Wärmepumpe angebaut wird, sollten Hausbesitzer ihren Wohngebäudeversicherer kontaktieren und die Wärmepumpe in den Schutz miteinschließen.

Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. Dazu zählen auch Heizungsanlagen. Die versicherten Gefahren sind unter anderem Feuer, Blitzschlag, Sturm, Leitungswasser und Überspannung.

Darüber hinaus sind Wärmepumpen versichert bei Schäden durch

 

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen;
  • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel;
  • Sturm, Frost oder Eisgang.

 

Dieser Versicherungsschutz gilt ebenfalls für Anlagen der Solarthermie und der oberflächennahen Geothermie.

Was wird nach einem Schaden an der Wärmepumpe ersetzt?

Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Werts des Altmaterials niedriger sind als der Neuwert der versicherten Anlage. In diesem Fall übernimmt die Versicherung die Kosten, um die Anlage wieder in einen betriebsfertigen Zustand zu versetzen.

 

Sind die Wiederherstellungskosten höher als der Neuwert der Wärmepumpe, so liegt ein Totalschaden vor. In diesem Fall entschädigt der Versicherer den Neuwert der Anlage. Der Wert des Altmaterials wird davon abgezogen. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand.

Welche Pflichten haben Hausbesitzer?

Hausbesitzer müssen die versicherten Solarthermie-, Geothermie- sowie sonstigen Wärmepumpenanlagen stets im vom Hersteller empfohlenen Intervall warten lassen. Mit der Wartung sollten ausschließlich qualifizierte Fachbetriebe beauftragt werden. Pflichten dieser Art, im Versicherungsdeutsch auch Obliegenheiten genannt, regelt der individuelle Versicherungsvertrag.

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de