Immer diese 7

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Die 7 wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen für Fami­lien

Schützen, was einem wichtig ist: Sobald das erste Kind geboren ist, sollten die Eltern ihre bestehenden Versicherungen auf den Prüfstand stellen. Denn mit der neuen Lebenssituation ändert sich auch der Absicherungs- und Vorsorgebedarf. Welche Versicherungen für Familien wichtig sind, um sich vor existenziellen Risiken zu schützen, erklären wir in dieser Übersicht.

  1. Die Haftpflichtversicherung: Ein Muss für Jedermann

Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür gerade stehen – im schlimmsten Fall mit seinem ganzen Vermögen.Die private Haftpflichtversicherung sichert das finanzielle Risiko ab, das nach einem Schaden auf den Verursacher zukommt.

Wer Kinder hat, sollte eine Familienhaftpflichtversicherung abschließen. Der Grund: Schäden, die die Kinder oder andere Familienangehörige verursachen, sind darüber versichert. Frischgebackene Eltern sollten daher ihre Police überprüfen und sich mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen, um unter Umständen die Haftpflichtversicherung an die neue Lebenssituation anzupassen.

Kinder sind über die elterliche Haftpflichtversicherung bis zum Ende der ersten beruflichen Ausbildung mitversichert, also bis zum Abschluss einer Lehre oder einem Studium. Danach brauchen die Kinder eine eigene Haftpflichtversicherung.

Eltern haften für ihre Kinder? Nicht unbedingt!

Wichtig zu wissen für Familien: Kinder haften nicht automatisch, wenn sie etwa Möbel von Freunden oder etwa das Auto des Nachbarn beschädigt haben. Kinder sind laut Gesetzgeber bis zu ihrem siebten Geburtstag deliktunfähig. Hier müssen also auch nicht die Eltern für die Schäden haften. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Ist das nicht der Fall, leistet die Familienhaftpflichtversicherung.

Ein Beispiel: Die sechs Jahre alte Tochter des Versicherten spielt mit einem Feuerzeug, entfacht aus Versehen ein Feuer, das Mehrfamilienhaus brennt ab und zwei Nachbarn werden schwer verletzt. In so einem Fall zahlt die Haftpflichtversicherung der Eltern.

Wann Kinder haften und wann nicht

  • Hat das Kind das siebte Lebensjahr vollendet, ist es bedingt deliktfähig und kann für den Schaden haften.
  • Das Kind muss nicht haften, wenn es die Folgen seines Handelns nicht absehen konnte, also die erforderliche Einsicht fehlte.
  • Sonderfall Straßenverkehr: Hier müssen Kinder erst ab zehn Jahren haften.

 

  1. Die Risikolebensversicherung: Abgesichert im Todesfall

Eine Risikolebensversicherung sichert die Hinterbliebenen ab, sollte der Versicherte versterben. In diesem Fall erhalten die Hinterbliebenen einen beim Vertragsabschluss festgelegten Geldbetrag, die sogenannte Todesfallsumme. Wer für andere Personen sorgt, für den ist diese Form der Absicherung sinnvoll.

Besonders Familien, die nur einen Hauptverdiener haben, sollten über eine Risikolebensversicherung nachdenken. Denn fällt der Hauptverdiener aus, steht die Familie im schlimmsten Fall vor dem finanziellen Ruin, wenn sie keine anderen Einkommensquellen hat. Mit der Todesfallsumme können etwa die Lebenshaltungskosten bezahlt oder auch die Ausbildung der Kinder weiter finanziert werden.

Wer zum Beispiel für den Hausbau ein höheres Darlehen aufgenommen hat, für den kommt ebenfalls eine Risikolebensversicherung in Frage. Sollte der Versicherte sterben, können die Hinterbliebenen das Darlehen mit der Todesfallsumme zurückzahlen. Die Familie bleibt dann nicht auf den Schulden sitzen.

Bei einer Risikolebensversicherung kann schon mit niedrigen monatlichen Beiträgen ein hoher finanzieller Schutz aufgebaut werden. Prinzipiell gilt für die allermeisten Verträge: Je jünger und damit auch gesünder man ist, desto geringer fällt der monatliche Beitrag aus. Ebenfalls gut zu wissen: Im Versicherungsfall, also dem Tod des Versicherten, sind die Leistungen einkommenssteuerfrei.

 

  1. Die Berufsunfähigkeitsversicherung: Wenn das Arbeiten unmöglich geworden ist

Fällt das Einkommen eines Elternteils aufgrund von Berufsunfähigkeit aus, kann es für die Familie schnell finanziell eng werden. Den Einkommensverlust gleicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung durch eine monatliche Rente aus und verschafft der Familie mehr finanziellen Spielraum. Die Rentenzahlung kann bis zum Eintritt in die Altersrente vereinbart werden.

Bei der Höhe der monatlichen Leistungen sollten sich Verbraucher an ihrem Nettogehalt orientieren. Als Faustformel gilt: Die monatliche Berufsunfähigkeitsrente sollte rund 75-80 Prozent des Nettoeinkommens betragen. Beim Abschluss sollten Verbraucher ebenfalls über eine sogenannte Dynamik nachdenken. Das bedeutet, dass die Prämien und damit auch die Rentenansprüche automatisch während der Laufzeit erhöht werden. Der Vorteil dabei: Die Berufsunfähigkeitsrente wird dadurch nicht durch die Inflation entwertet und die Erhöhungen erfolgen ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Statistisch gesehen wird derzeit jeder vierte Arbeitnehmer vor dem Erreichen des Rentenalters berufsunfähig. Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen sind aktuell der häufigste Grund, warum Menschen nicht mehr arbeiten konnten.

Versicherungen an Lebenssituation anpassen

Jede neue Lebenssituation bringt auch einen entsprechenden Vorsorgebedarf mit sich. Verbraucher sollten deshalb bereits abgeschlossene Versicherungen auch an die neue Lebenssituation anpassen. Das kann auch finanzielle Vorteile mit sich bringen, wenn etwa die staatliche Förderung der Riester-Rente nach der Geburt eines Kindes steigt. Solche neuen Lebenssituationen sind etwa

  • eine Heirat
  • eine Scheidung
  • die Geburt eines Kindes
  • die Elternzeit

Sprechen Sie in solchen Fällen mit ihrem Versicherer oder Vermittler, ob ihre bestehenden Policen angepasst werden müssen.

 

  1. Die private Unfallversicherung: Für Kinder und Erwachsene

Kinder sind aktiv und toben herum, kurzum: das Normalste der Welt. Damit sind sie auch Unfallrisiken ausgesetzt, sowohl außerhalb als auch innerhalb der eigenen vier Wände. 60 Prozent aller Unfälle mit Kindern ereignen sich zu Hause.

Hat das Kind bleibende Schäden nach einem Unfall, zum Beispiel eine Behinderung, leistet die Kinder-Unfallversicherung. Sie finanziert etwa den behindertengerechten Umbau des Hauses. Damit wird der Unfall des Kindes, meist schon tragisch genug, nicht auch noch zum finanziellen Fiasko für die Familie.

Kinder-Invaliditäts-Versicherung bei schweren Krankheiten

Mit einer Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung (KIZ) – etwa als Zusatzdeckung der privaten Kinderunfallversicherung – kann das Kind zusätzlich gegen krankheitsbedingte Invalidität abgesichert werden. Die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung bietet eine Rente in vereinbarter Höhe, wenn und solange ein Kind durch Unfall oder Krankheit einen bestimmten Grad der Behinderung erleidet. Anders als die Kinderunfallversicherung bietet sie daher auch Schutz bei schweren Krankheiten. Allerdings ist sie mit einer umfangreicheren Gesundheitsprüfung verbunden.

Wie sich Eltern gegen Unfälle versichern können

Auch für die Eltern kann der Schutz der Unfallversicherung von Vorteil sein, denn ein Unfall kann im schlimmsten Falle die Existenz der ganzen Familie bedrohen. Für Eltern hat eine Unfallversicherung folgende Vorteile:

  • Berufstätige Eltern sind – anders als bei der gesetzlichen Unfallversicherung – auch in der Freizeit geschützt.
  • Nicht berufstätige Eltern genießen Unfallschutz trotz der fehlenden gesetzlichen Unfallversicherung.
  • Zusätzliche Assistance-Leistungen der privaten Unfallversicherung unterstützen bei der Haushaltsführung und der Kinderbetreuung.

Prinzipiell erbringt eine private Unfallversicherung diese Leistungen:

  • Invaliditätsleistung
  • Unfallrente
  • Todesfallleistung
  • Tagegeld, Krankenhaustagegeld
  • Übergangsleistung
  • Bergungskosten
  • kosmetische Operationen

 

  1. Die Riester-Rente: Familien bevorzugt

Der Staat bevorzugt bei der geförderten Altersvorsorge vor allem Familien mit Kindern. Während Singles neben einer möglichen Steuerersparnis 154 Euro pro Jahr an Förderung erhalten, wird jedes Kind mit 300 Euro jährlich gefördert. Das bedeutet, Sparer mit einem Kind erhalten eine jährliche Förderung von 454 Euro, bei zwei Kindern sind ist entsprechend 754 Euro. Voraussetzung ist, dass sie vier Prozent ihres Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr in den Riester-Vertrag einzahlen. Kinder, die vor dem 1. Januar 2008 geboren wurden, werden mit jeweils 185 Euro gefördert.

Die staatliche Kinderzulage wirkt als Renditeturbo für die Altersvorsorge der Familie, was gerade in Zeiten niedriger Zinsen attraktiv ist. Aus diesem Grund nutzen auch erwartet.

 

  1. Die Wohngebäudeversicherung: Für Immobilienbesitzer

Eine Wohngebäudeversicherung schützt die vier Wände, in denen die Familie wohnt. Hausbesitzer kommen praktisch nicht um eine Wohngebäudeversicherung herum. Sie deckt folgende Gefahren ab:

  • Feuer
  • Blitzschlag, Explosion oder Implosion
  • Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
  • Leitungswasser
  • Überspannung
  • Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges

 

Wer seine eigenen vier Wände etwa gegen Hochwasser versichern möchte, braucht zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. Diese deckt die Risiken durch Naturgefahren wie etwa Starkregen, Überschwemmung oder Schneedruck ab. Die Elementardeckung ist ein optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung.

 

  1. Hundehalterhaftpflichtversicherung: Für Tierliebhaber

Gehört ein Hund zur Familie, ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung sehr sinnvoll. Prinzipiell gilt: Für Schäden, die der Hund bei Dritten anrichtet, haftet der Halter unabhängig davon, ob ihn selbst ein Verschulden trifft. Juristen nennen das Gefährdungshaftung. Beißt der Hund beispielsweise einen Passanten, muss Herrchen oder Frauchen in jedem Fall dafür geradestehen, zum Beispiel für die Behandlungskosten. Hier kommt die Hundehalterhaftpflichtversicherung ins Spiel, die für solche Kosten aufkommt. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden, die der Hund anderen zugefügt hat.

Das gilt für

  • Personenschäden (z. B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten nach einem Biss)
  • Sachschäden (z. B. ein Hund zerstört die teuren Schuhe eines Gastes)
  • Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (z. B. der Verdienstausfall eines verletzten Tierarztes)

Was Familien wissen sollten: Verletzt der Hund etwa ein Familienmitglied, ist das kein Versicherungsfall. Der Grund: Rechtlich gesehen gelten Familienmitglieder nicht als Dritte, sondern sie werden wie der Halter behandelt. Wird ein Familienmitglied vom eigenen Hund gebissen, leistet nur die private Unfallversicherung.

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

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