ABC-Schützen: Wie sicher ist ihr Schulweg?

Mit der Einschulung kommen viele Herausforderungen auf die Erstklässler zu. Eine davon ist der neue Schulweg. Denn auch in Sachen Verkehrssicherheit sind die Kleinen Anfänger. Eltern sollten mit ihnen daher möglichst frühzeitig das Verhalten im Straßenverkehr üben. Und dabei selbst immer als Vorbild agieren. Erklären Sie Ihrem Kind, wann Sie sich aus welchem Grund wie verhalten.

So lernt Ihr Kind, sich im Straßenverkehr sicher zu bewegen:

  • Keine Hektik
    Vermeiden Sie morgens allzu großen Stress. Wer Angst hat, zu spät zu kommen, kann sich nicht so gut konzentrieren. Auf dem Heimweg sollten Kinder sich ebenfalls nicht beeilen müssen.
  • Vorbild sein
    Eltern sollten stets mit gutem Beispiel vorangehen. Das Überqueren einer roten Ampel verunsichert Kinder. Sie lernen, dass man manchmal auch bei Rot über die Straße gehen kann.
  • Den besten Weg wählen
    Suchen Sie eine Strecke als Schulweg aus, die möglichst sicher ist, selbst wenn Ihr Kind dann ein paar Minuten länger braucht. Gemeinsame Wege mit Freunden sollten bevorzugt werden. Die kürzeste Strecke ist dagegen nicht immer die beste.
  • Gefahrenstellen erfassen
    Laufen Sie den ausgewählten Schulweg mit Ihrem Kind ab und prüfen Sie ihn auf eventuelle Gefahrenstellen. Wenn Sie zusammen den Weg einstudieren und Ihr Kind jedes Mal auf Gefahren hinweisen, kann es sich diese besser einprägen.
  • Nur anfangs dabei sein
    Begleiten Sie Ihr Kind nur so lange, wie es dies möchte. Die meisten finden es lustiger, mit Freunden zu gehen. Sobald genügend Routine vorhanden ist, können Sie sich langsam zurückziehen.
  • Etappenbegleiter sein
    Gibt es auf dem Schulweg gefährliche Stellen wie eine große Kreuzung oder eine stark befahrene Straße, können Sie Ihr Kind bis dahin begleiten und von dort abholen.
  • Netzwerke bilden
    Auch auf dem Weg zur Schule bietet die Vernetzung ein Mehr an Sicherheit. Hier ist es möglich, sich mit anderen Eltern und Kindern zusammenfinden, um täglich gemeinsam die Strecke zu laufen.
  • Auffallen
    Besonders ab dem Herbst, wenn es morgens noch dunkel ist, sorgen helle, bunte Kleidung sowie Reflektoren an Jacke und Ranzen dafür, dass die Kleinen gut gesehen werden.

Unser Tipp: ein Rollentausch. Lassen Sie Ihr Kind einmal die Leitung übernehmen und sich von ihm das richtige Verhalten im Straßenverkehr erklären. So sehen Sie, ob Ihr Nachwuchs schon sicher ist oder noch mehr gemeinsam geübt werden muss.

 

Your Thoughts

*

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de