Pflege: Private Altersvorsorge begünstigt Schonvermögen

Wenn jemand in der Familie pflegebedürftig wird, müssen Partner und Kinder des Betroffenen ihr Vermögen offenlegen, um Finanzierungslücken zu schließen. Sowohl Teile des Lohns als auch Sparguthaben kann das Sozialamt dann einfordern. Allerdings gibt es ein Schonvermögen – dieses erhöht sich durch private Altersvorsorge.

 

Werden Menschen pflegebedürftig, dann sind auch die Angehörigen in der Pflicht. Reicht das Geld des Betroffenen nicht aus, um alle Pflegeleistungen zu bezahlen, ermittelt das Sozialamt die unterhaltspflichtigen Angehörigen und bittet diese zur Kasse. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch müssen zunächst die Ehegatten ihr Vermögen offenlegen, unabhängig von der Dauer der Ehe. Auch geschiedene Partner können herangezogen werden. Dann kommen die leiblichen Kinder (Verwandte in gerader Linie) – auch sie haften gesamtschuldnerisch.

 

Schonvermögen sichert Lebensbedarf

 

Der Staat darf aber nicht auf das gesamte Vermögen eines Unterhaltspflichtigen zugreifen. Als Schonvermögen wird jener Teil des Elternunterhalts bezeichnet, der einerseits den Lebensbedarf und andererseits die Altersvorsorge sichert. „Wie hoch das Schonvermögen ist, lässt sich nicht pauschal sagen, da es individuell berechnet wird“, erklärt Margit Winkler vom Institut GenerationenBeratung (IGB).

 

Wichtiger Bestandteil des Schonvermögens ist das Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Ein Teil davon, der sogenannte Selbstbehalt, ist geschützt. Alleinstehende haben aktuell einen monatlichen Selbstbehalt von 1.800 Euro, Ehepaare von 3.240 Euro. Alles was darunter liegt, darf der Fiskus nicht anfassen! Zusätzlich können Ausgaben für Ratenkredite, Fahrtkosten zum Arbeitsplatz und private Kranken- und Rentenversicherungen geltend gemacht werden.

 

Auch ein bestimmtes Geldvermögen wird dem Unterhaltspflichtigen zugestanden, ohne dass das Sozialamt darauf zugreifen kann. Aktuell sind bis zu 75.000 Euro vom Elternunterhalt ausgeschlossen. Aber Vorsicht: Wenn der Haftende Immobilienbesitzer ist, kann sich das Schonvermögen schon auf 25.000 Euro reduzieren. Kaum genug, um damit seinen Lebensabend zu bestreiten! Rücklagen für Sanierungen und Modernisierungen sind ebenfalls vor dem Zugriff des Amtes sicher.

 

Altersvorsorge begünstigt Schonvermögen

 

Damit man später seinen Angehörigen nicht finanziell zur Last fällt, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung. Zum Beispiel zahlt eine Pflegetagegeldversicherung für jeden Tag, an dem der Versicherte pflegebedürftig ist, eine laut Vertrag vereinbarte Summe aus.

 

Doch auch die Familienmitglieder können etwas tun, damit ihnen etwas mehr übrig bleibt, wenn in der Familie ein Pflegefall auftritt. Der Staat hat natürlich ein Interesse daran, dass auch unterhaltspflichtige Angehörige für ihr Alter vorsorgen. Das bedeutet: Wer in die eigene Altersvorsorge investiert, kann sein Schonvermögen deutlich erhöhen. Die Berechnung hierfür gestaltet sich nach einem komplizierten Verfahren, bei dem der Vorjahres-Bruttoverdienst ebenso eine Rolle spielt wie die Anzahl der Berufsjahre und die bereits getätigte Altersvorsorge. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

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