Pflegeversicherung – Weshalb eine neue Reform angedacht wird

No Comments

Die Pflegeversicherung ist nur eine Teilkasko, in den letzten Jahren sind die Kosten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nahezu explodiert. Deshalb will nun das Bundesland Hamburg eine Gesetzesinitiative im Bundesrat anstoßen, um die Kosten im Sinne der Betroffenen zu deckeln. Die Initiative zeigt die hohen Kostenrisiken der Pflegebedürftigkeit.

 

Wer in Deutschland ein Pflegefall wird, sieht sich mit hohen Kosten konfrontiert: daran nützt auch die gesetzliche Pflegeversicherung nichts. Denn diese ist nur als Teilkasko-Schutz kalkuliert. Das bedeutet: Fast zwangsläufig ist die Sozialversicherung darauf angelegt, dass ein Pflegebedürftiger und seine Familie große Teile der Kosten übernimmt, wenn jemand auf fremde Hilfe angewiesen ist. Der Staat greift nur unterstützend ein.

Doch in den letzten Jahren sind speziell die Kosten im Pflegeheim nahezu explodiert. Abhängig vom Bundesland und Einrichtung kostet eine stationäre Heim-Betreuung im Schnitt zwischen 1.218 Euro (Sachsen-Anhalt) und 2.252 Euro (Nordrhein-Westfalen). Hier gilt es zu bedenken, dass seit dem 2. Pflegestärkungsgesetz der Bundesregierung die Heime einheitliche Pflegekosten berechnen. Sie sind nicht mehr vom Grad oder von der Stufe der Pflegebedürftigkeit abhängig, sondern werden von allen Bewohnern in gleicher Höhe gezahlt.

 

Hamburg will fixen Eigenanteil

 

Doch seit Inkrafttreten der Pflegestärkungsgesetze sind die Pflegekosten für Angehörige nahezu explodiert. Die durchschnittliche Last der Bundesbürger stieg von 1.772 Euro im Januar 2018 auf 1830 Euro monatlich zum Jahresanfang 2019. Ein Grund sind die Mehrleistungen, die mit dem Gesetz beschlossen wurden: Sie müssen finanziert werden.

 

Deshalb will nun das Bundesland Hamburg über den Bundesrat eine Gesetzesinitiative anstoßen. Sie soll bewirken, dass der Eigenanteil im Sinne der Betroffenen fixiert wird. Dann würden Teuerungen im Gesundheitssystem von der gesetzlichen Pflegekasse getragen. Bisher ist es umgekehrt: Der Pflegeanteil ist variabel, den der Pflegebedürftige zahlen muss, nicht der Zuschuss der Krankenkasse. Hier ist ein fester Wert für Geld- und Sachleistungen vorgesehen. Über den Vorstoß berichtet am Montag das „Handelsblatt“.

 

Kosten werden oft unterschätzt

 

Doch selbst wenn der Vorstoß Erfolg haben sollte: Damit wird das Armutsrisiko durch die Pflege nicht beseitigt. Denn das Reformvorhaben zielt nur auf die „reinen“ Pflegekosten, den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Er wird vom Pflegeheim-Betreiber, den Pflegekassen und Kommunen ausgehandelt und beziffert sich aktuell auf 655 Euro. Dieser Betrag soll künftig gedeckelt werden und die Mehraufwendungen aus Steuermitteln bezahlt — zumindest, wenn es nach dem rot-grünen Hamburger Senat geht.

 

Das aber ist längst nicht alles, was die Betroffenen zu zahlen haben. Hinzu kommen die Aufwendungen für Unterkunft und Versorgung im Heim, so dass sich dann die weit höheren Beträge wie oben genannt ergeben. Mit bitteren Konsequenzen: Schon heute sind 300.000 Personen bzw. 37 Prozent auf Sozialhilfe angewiesen, berichtet das „Handelsblatt“. Aber dauerhaft springt das Sozialamt erst ein, wenn keine Verwandten in gerader Linie für den Pflegebedürftigen zahlen: in der Regel die Kinder oder Ehepartner. Die tatsächlichen Aufwendungen werden oft unterschätzt.

 

Deshalb bleibt es unersetzlich, mit einer privaten Pflegetagegeld- oder Pflegerentenversicherung zusätzlich vorzusorgen. Sie zahlen einen vorher vereinbarten Betrag oder eine Rente, wenn beim Versicherten ein Pflegegrad festgestellt wird. Und sind tatsächlich ein Schutz gegen das Armutsrisiko. Hierbei gilt es auch zu bedenken, dass die Mehrheit der Pflegebedürftigen im eigenen Haushalt umsorgt wird. Rund zwei Drittel der Angehörigen reduzieren hierfür ihre Arbeitszeit und arbeiten nur noch Teilzeit, was ein weiteres Armutsrisiko bedeuten kann. Das Geld aus der Pflegezusatz-Police können die Betroffenen auch an ihre Angehörigen weitergeben, wenn sie Aufgaben übernehmen — es kann frei verwendet werden!

Your Thoughts

*

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de