Bürojobs schützen nicht vor Berufsunfähigkeit

Wer glaubt, dass er als Schreibtischtäter ein geringeres Risiko hat, berufsunfähig zu werden, irrt. Denn bei über die Hälfte der BU-Fälle ist inzwischen die Psyche Schuld.

Gründe_BU

Als einen der größten Irrtümer der heutigen Zeit bezeichnet der Lebensversicherer Swiss Life den Irrglauben, dass man als Büroarbeiter nicht berufsunfähig werden kann. Bereits jeder vierte Arbeitnehmer stehe frühzeitig vor dem Karriere-Aus. Bandscheibenvorfälle und Burn-out oder Depressionen seien dabei die häufigsten Ursachen, warum Menschen nicht mehr arbeiten können.

„Deswegen ist es besonders wichtig, dass sich auch Büroangestellte mit dem Thema Berufsunfähigkeitsabsicherung auseinandersetzen, wenn sie im Ernstfall nicht vor dem finanziellen Ruin stehen möchten“, rät Amar Banerjee, Geschäftsleitungsmitglied bei Swiss Life Deutschland und dort verantwortlich für die Versicherungsprodukte.

Wie hoch die staatliche Rente dann ist, richtet sich danach, wie lange man täglich noch arbeiten kann: Bei weniger als drei Stunden gibt es die Rente wegen voller Erwerbsminderung und bei drei sechs Stunden die halbe Erwerbsminderungsrente. Wer mindestens sechs Stunden arbeiten kann, bekommt nichts – mit einer Ausnahme: Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, erhalten trotzdem eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Besonders hart trifft es die, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind: Sie erhalten nur noch eine sehr geringe Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt etwa ein Drittel des bisherigen Bruttogehalts, wovon man noch Steuern und Krankenkassenbeiträge zahlen muss.

„Daneben gibt es noch eine Berufsgruppe, die man beim Thema BU nicht außer Acht lassen sollte: Hausfrauen und Hausmänner. Zwar stehen sie in keinem klassischen Arbeitsverhältnis, doch wenn der Familien-Manager ausfällt, entstehen hohe finanzielle Belastungen“, so Banerjee. Ohne professionelle Unterstützung bleibt dem arbeitenden Partner oft nur der Ausweg in die Teilzeit mit drastischen Einschnitten beim Gehalt. Und eine professionelle Haushaltshilfe reißt ebenfalls ein riesiges Loch in die Haushaltskasse. „Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für diese Personengruppe ist also eine sinnvolle Investition, um im Ernstfall die Familie angemessen versorgen zu können“, empfiehlt Banerjee. Quelle: Pfefferminzia

 

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Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

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Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de