Ab März tragen Mopeds schwarz

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Am 01. März ist es wieder so weit: Dann brauchen die Freunde von Mopeds und Mofas neue Nummernschilder. Wer die Wechselfrist versäumt und sich dennoch auf die Straße traut, riskiert viel. Ohne gültiges Nummernschild ist nicht nur der Haftpflicht-Schutz futsch, der Fahrer begeht sogar eine Straftat.

 

Mopeds und Mofas tragen ab dem 01. März 2017 schwarz. Das ist nämlich die Farbe der neuen Nummernschilder, die dann auf die flotten Gefährte aufgeschraubt sein müssen. Die grünen Schilder verlieren dann ihre Gültigkeit.

 

Wer dennoch mit dem alten Schild weiterfährt, hat keinen Haftpflichtschutz mehr und macht sich sogar strafbar. Darauf macht aktuell der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Pressemeldung aufmerksam. Verursacht der Fahrer einen Unfall, muss er alle entstehenden Kosten aus der eigenen Tasche zahlen!

Die gute Nachricht: Säumige Zweirad-Fans müssen nicht extra auf eine Zulassungsstelle gehen, um den Versicherungsschutz aufzufrischen. Die neuen Schilder können direkt beim eigenen Kraftfahrt-Versicherer bestellt werden. Dafür ist allerdings eine gültige Betriebserlaubnis für das Gefährt erforderlich.

 

Mopeds, Segways, Krankenfahrstühle

 

Welche Zweiräder aber brauchen ein Mofa-Kennzeichen? Zunächst Krads, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren. Aber auch Elektrofahrräder, die mit einer Tretunterstützung schneller als 25 km/h unterwegs sind, müssen entsprechend ausgestattet werden. Darüber hinaus Fahrräder ohne Tretunterstützung, die mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit ausweisen.

 

Eine entsprechende Kennzeichnungspflicht besteht auch für Segways mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h. Auch motorisierte Krankenfahrstühle sowie Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren, benötigen ein Mofa-Schild.

 

Kaskoschutz lohnt

 

Zusätzlich lohnt es sich für Zweirad-Besitzer, den Haftpflicht-Schutz mit einer Kaskoversicherung aufzustocken. Sie zahlt, wenn das Moped von Langfingern gestohlen wird. Im Jahr 2015 wurden laut GDV rund 2.500 kaskoversicherte Mofas und Mopeds entwendet, Zahlen für 2016 liegen noch nicht vor. Das bedeutet: Von 1.000 zugelassenen Zweirädern werden laut Statistik 11 geklaut! Damit ist das Diebstahl-Risiko für Mopeds weit höher als bei PKW. Hier liegt die Diebstahlquote „nur“ bei 0,5 von 1.000 Fahrzeugen. Ein Beratungsgespräch hilft, den passenden Schutz zu finden.

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

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Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

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Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de