Wie in jedem Jahr treten auch 2014 wieder einige Gesetze zu Beginn oder im Lauf des Jahres in Kraft. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt einen Überblick, wo Änderungen finanzieller Art anstehen.Verbesserungen beim Wohn-Riester
Ab sofort kann beim Wohn-Riestern bestehendes Guthaben jederzeit verwendet werden, um die Schulden für eine eigene Immobilie zu tilgen. Bislang war dies nur zu Beginn der Auszahlungsphase des Vertrags möglich. Wichtig: Die Entnahme muss mindestens 3.000 EUR betragen. Wird nur ein Teil entnommen, um den Vertrag weiterzuführen und die staatliche Förderung auch fortan zu erhalten, müssen mindestens 3.000 EUR im Sparvertrag bleiben.
Höhere Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken- und Pflegeversicherung
Die Erhöhungen sehen wie folgt aus: Freiwillig Krankenversicherte müssen ihre Beiträge künftig auf 4.050 EUR statt auf bisher 3.937,50 EUR leisten. Die Hürde, ab der Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln dürfen, steigt von 52.200 EUR Jahreseinkommen auf 53.550 EUR.
Höhere Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze West steigt auf 5.950 EUR im Monat (2013: 5.800 EUR) und die Beitragsbemessungsgrenze Ost auf 5.000 EUR im Monat (2013: 4.900 EUR).
Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags
Wer weniger als 8.354 EUR im Jahr verdient, muss keine Steuern zahlen. Bisher lag der steuerliche Grundfreibetrag bei 8.130 EUR. Der Eingangssteuersatz bleibt unverändert bei 14 %.
Gestiegener Kinderfreibetrag
Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von 4.368 auf 4.440 EUR im Jahr. Damit sollen Eltern bei der Einkommensteuer entlastet werden.