Wie sich Formel-1-Piloten versichern

„Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen“, so beschreibt Walter Röhrl, ehemaliger deutscher Formel-1-Fahrer, die Gefühle beim Autorennen. Motorsport wie die Formel 1 begeistert Millionen Fans. Dass es dabei jede Menge Gefahren für Fahrer und Bolide gibt, gerät gerne in Vergessenheit – bis zum nächsten spektakulären Crash.

Herkömmliche Kfz-Vollkaskoversicherungen schützen das Auto eines Versicherten im Schadenfall. Autorennen schließen die Versicherer aber vom Versicherungsschutz aus. Für Rennfahrer und Rennwagen muss also was anderes her. Was auch Not tut. 1.817 Unfälle gab es in der Formel 1 allein in den achtziger und neunziger Jahren, zeigt eine Statistik des Automobilweltverbands FIA. 17 davon sind tödlich ausgegangen.

Mit 107 km/h in den Reifenstapel – das Bein ist hin

Spektakuläre Unfälle hatte Michael Schumacher in seiner Laufbahn viele. Oft kam er mit dem Schrecken davon. Doch beim Großen Preis von England 1999 in Silverstone kommt Schumi von der Strecke ab, rast durch ein Kiesbett und kracht mit 107 Stundenkilometern in einen Reifenstapel. Der Bolide ist Schrott, die Zuschauer ahnen Schlimmes.  Wie durch ein Wunder kommt der damalige Ferrari-Pilot aber vergleichsweise glimpflich davon. Schumi bricht sich „nur“ das rechte Schien- und Wadenbein.
Der Kerpener hat für solche Fälle – wie seine Kollegen auch – vorgesorgt. Die Kombi-Policen zahlen bei vorübergehender Behinderung wie einem Beinbruch, bei dauerhafter Invalidität, wenn ein Bein etwa amputiert werden muss und bei Tod des Fahrers.

Pro Tag 128.000 Euro

Kosmetische OPs und Bergungskosten sind bis zu je 3.000 Euro mitversichert. Die Bauer AG Versicherungsmakler hat in ihrem Versicherungsschutz für Rennfahrer außerdem Verrenkung von Gelenken und Zerrungen, Muskelfaserrisse und Bänderdehnungen inbegriffen. Auch die durch einen Unfall entstandene Invalidität ist durch die Rennunfall-Versicherung abgedeckt. Bei einer 50-prozentigen Invalidität gibt es eine lebenslange Rente für den Fahrer. Stirbt der Pilot zahlt die Versicherung eine vereinbarte Todesfallsumme aus.

Nach seinem Unfall soll Schumi über drei Monate täglich umgerechnet rund 128.000 Euro bekommen haben, inklusive Behandlungs- und Rehakosten. Die Summe, die der Versicherer bei seinem Tod hätte zahlen müssen, soll bei 15 Millionen Euro liegen. Das kostet natürlich einiges an Prämie. Schumi soll für sein Versicherungspaket  64.000 Euro im Monat  gezahlt haben.

Beule am Boliden: Das wird teuer

Allein der Motor eines Formel 1 Wagens ist 250.000 Euro wert. Kein Wunder also, dass sich die Rennställe ihre Fahrzeuge versichern. Die Rennkaskoversicherungen der Allianz und der Bauer AG decken Autoschäden nach Kollisionen, Feuer, Motor- und Getriebeschäden ab. Wird der Bolide geklaut, gibt es auch Geld.

Wenn der Reifen den Kameramann trifft

Wie wichtig eine Veranstaltungshaftpflicht sein kann, zeigt der aktuelle Fall eines verunglückten Kameramannes beim Großen Preis von Deutschland am vergangenen Wochenende. Während eines Reifenwechsels beim Auto des Red-Bull-Piloten Mark Webber löst sich ein Reifen des Rennwagens und trifft einen Kameramann der Formel 1 eigenen Produktionsfirma.

Mit einer Schlüsselbeinfraktur, zwei gebrochene Rippen sowie Prellungen und Schnittwunden wird der Brite ins Krankenhaus gebracht. Aus diesem Grund wird nun eine Helmpflicht für alle Mechaniker und Team-Mitglieder diskutiert. Die Veranstaltungshaftpflicht der Bauer AG deckt genau diese Fälle ab und bietet diese sowohl für die Veranstalter als auch für die Streckenbetreiber und Rennställe an.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

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Finanzanlagenvermittlung:

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53117 Bonn, www.bafin.de

 

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Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de