So schön es auch aussieht, wenn jetzt im Herbst bunte Blätter von den Bäumen fallen: Auf dem Boden werden sie bei Regen zur Gefahr für Fußgänger und Radfahrer, nasses Laub bildet eine rutschige Schicht. Im Grundsatz müssen Stadtverwaltungen und Gemeinden dafür sorgen, dass sich Fußgänger gefahrlos auf Straßen und Gehwegen bewegen können. Per Satzung übertragen sie diese Pflicht jedoch meist an die Hauseigentümer.
Die Verkehrssicherheit muss jederzeit gewahrt sein. Das gilt auch für Gehwege. Wenn im Herbst die Blätter von den Bäumen fallen und das Laub auf dem Boden rutschig wird, muss die Kehrpflicht beachtet werden. Stürzt ein Fußgänger und verletzt sich, kann der Räumpflichtige zur Verantwortung gezogen werden.