Haus & Garten

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Wie sind Fahr­rad, E-Bike & Co. am bes­ten ver­si­chert?

 

125.000 versicherte Räder wurden 2021 gestohlen. Wir klären die wichtigsten Fragen rund ums Zweirad: Welche Versicherung zahlt, wenn mein Fahrrad gestohlen wurde? Und in welchen Fällen ist eine spezielle Fahrradversicherung sinnvoll?

Das Wichtigste vorweg: Fahrräder und E-Bikes können über die Hausratversicherung oder eine eigenständige Fahrradversicherung versichert werden. Beide Arten von Versicherung decken unterschiedliche Risiken ab. Dazu zählen etwa Schäden durch Unfälle, Vandalismus oder Fahrraddiebstahl. Je nach Rad eignet sich entweder die normale Hausratversicherung oder eine Fahrradversicherung.

 

Wie schützt die Hausratversicherung mein Fahrrad?

Eine normale Hausratversicherung schließt den kompletten Hausrat, beispielsweise Möbel, Kleidung und Elektrogeräte, mit ein. Diese sind im Fall von Einbruchdiebstahl, Schäden durch Leitungswasser, Sturm und Feuer geschützt. Viele Hausratversicherungen haben in den letzten Jahren ihre Leistungen erweitert und umfassen auch den Versicherungsschutz von Fahrrädern am Versicherungsort. Bei entsprechender Erweiterung im Versicherungsvertrag sind normale Fahrräder über die Hausratversicherung somit mitversichert.

 

Fahrraddiebstahl mitversichern

Von den knapp 27 Millionen Verträgen in der Hausratversicherung haben 47 Prozent die Fahrradklausel eingeschlossen. Diese Klausel sorgt dafür, dass die Versicherung für Fahrraddiebstahl aufkommt, wenn das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gesichert wurde. Die Hausratversicherung zahlt daraufhin den Neuwert, also den Betrag des Preises bei heutiger Beschaffung.

 

Für beschädigtes Inventar erstattet eine Hausratversicherung die Reparaturkosten und für beschädigte, aber noch uneingeschränkt nutzbare Gegenstände zahlt sie die entsprechende Wertminderung aus. Die Höchstentschädigung für Fahrräder wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme des gesamten Hausrates festgelegt. Zu beachten ist hierbei, dass der Versicherungsschutz in der Regel zwar für alle Räder des Versicherungsnehmers gilt, jedoch nur solange das Fahrrad in verschlossenen Räumen wie zum Beispiel im Keller oder in der Garage Schaden genommen hat.

 

Was ist die Nachtzeitklausel?

Die meisten Fahrräder werden im öffentlichen Raum gestohlen. Für solche Fälle können Verbraucher ihr Fahrrad mit einer Zusatzklausel in der Hausratpolice schützen. Es kann jedoch sein, dass der zusätzliche Schutz nur zu bestimmten Tageszeiten besteht, die in einer sogenannten Nachtzeitklausel geregelt sind. Wird das Fahrrad zwischen 22 und 6 Uhr gestohlen, könnte der Schutz der Versicherung in diesem Fall nicht mehr greifen.

 

Auch Studierende können vom Schutz der Hausratversicherung profitieren. So wie WG-Zimmer noch von der elterlichen Hausratversicherung abgedeckt werden, ist auch das Fahrrad von Studierenden darüber versichert. Einzige Bedingung dafür: Die elterliche Hausratversicherung muss die Fahrradklausel beinhalten.

 

Im Jahr 2021 leisteten die Versicherer im Schnitt eine Entschädigung von 860 Euro pro geklautem Fahrrad. Insgesamt wurden 2021 rund 125.000 versicherte Räder gestohlen. Eine Übersicht aller Anbieter von Hausratversicherungen finden Sie auf dieser Seite.

 

Wie schützt die Fahrradversicherung mein Bike?

Für Besitzer hochwertiger Räder oder E-Bikes empfiehlt es sich, eine Fahrradversicherung abzuschließen. Sie gilt als eigenständige Versicherung und erweist sich vor allem bei teuren und hochwertigen Fahrrädern als sinnvoll. Der Grund: Fahrradversicherungen beinhalten in der Regel höhere Versicherungssummen. Die Entschädigungssumme richtet sich hierbei nicht wie bei der Hausratversicherung nach der Versicherungssumme, sondern nach dem Wert des versicherten Fahrrads.

 

Ein weiterer Vorteil der Fahrradversicherung: Sie bietet nicht nur bei Verlust durch Fahrraddiebstahl, sondern auch bei Beschädigung oder Diebstahl von Einzelteilen sowie Verwechslung, Vandalismus, Explosionen oder Unfällen aller Art umfassenden Schutz – eine Art Fahrrad-Vollkaskoversicherung. Eine Fahrradversicherung gilt jedoch nur für das jeweilige Rad. Wer weitere Fahrräder versichern möchte, muss dafür separate Verträge abschließen.

 

Versicherungen für E-Bikes oder Pedelec

Ob E-Bikes im Hausrat mitversichert sind, hängt von der Leistung des Rades ab. Pedelecs oder E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 Stundenkilometer können in die Hausratversicherung eingeschlossen werden. Der Versicherungsschutz greift in diesem Fall auch bei Feuchtigkeits- und Elektronikschäden.

 

S-Pedelecs haben eine höhere Motorleistung und erreichen bis zu 45 Stundenkilometer. Wie auch für Mofas und Mopeds ist für sie gesetzlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Mit einer Kaskoversicherung sind sie auch bei einem Diebstahl geschützt. Schäden, die beispielsweise durch Brand, Explosion oder Hagel am Pedelec entstehen, lassen sich ebenfalls versichern.

 

Checkliste Fahrraddiebstahl:

 

Diese Informationen helfen bei der Schadensmeldung

Ist das Rad weg, sollte der Diebstahl bei der Polizei gemeldet werden und – bei bestehendem Versicherungsschutz – dem Hausrat- bzw. Fahrradversicherer. Diese Information helfen dabei:

 

  • Bewahren Sie die Rechnung über den Fahrradkauf auf.
  • Notieren Sie die Rahmennummer.
  • Halten Sie eindeutige Kennzeichen fest: Marke, Farbe, Zubehör usw.
  • Fotografieren Sie Ihr Fahrrad.

Wie gehe ich bei Fahrraddiebstahl vor?

Einen Diebstahl sollte man zunächst der Polizei melden und bei bestehendem Schutz umgehend die Hausrat- oder Fahrradversicherung kontaktieren. Fotos tragen zum Nachweis des Diebstahls bei und nützen dem Schadenprotokoll für den Versicherer. Es ist wichtig, die Rechnung des Fahrrads aufzubewahren und die Rahmennummer an die Polizei weiterzugeben um das Fahrrad möglichst wiederzufinden.

 

Taucht das Fahrrad tatsächlich wieder auf, sollte man unverzüglich den Versicherer informieren. Hat man bereits eine Entschädigung für das gestohlene Fahrrad erhalten, kann man innerhalb von zwei Wochen entscheiden, ob man das Geld behält oder sein Fahrrad zurückhaben möchte.

 

Gute Schlösser schrecken ab

Die Polizei bemängelt, dass Fahrradbesitzer es den Dieben aufgrund billiger Schlösser oft zu leicht machen. Um das Rad vor Diebstahl zu schützen, sollten Verbraucher also in ein gutes Fahrradschloss investieren. Als Faustregel gilt, fünf bis zehn Prozent des Fahrradpreises in das Schloss zu investieren. Der Grund: Je stabiler das Schloss, desto länger brauchen Fahrraddiebe, um es zu knacken. Da Fahrraddiebe häufig unter Zeitdruck arbeiten, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass das Rad geklaut wird.

 

 

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de