Gerade in Zeiten, in denen die gesetzliche Rente für die meisten Menschen immer weniger ausreicht, kommen zusätzliche Möglichkeiten ins Spiel, die spätere Rente durch eigene Vorsorge aufzubessern. Eine davon ist die “Rente vom Chef” – wie umgangssprachlich die Firmen- bzw. Betriebsrente oder betriebliche Altersversorgung (bAV) auch genannt wird.
Zumal jeder Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge hat, wenn gleich auch nicht unbedingt die freie Auswahl. Dennoch sollte eigentlich kein Arbeitnehmer darauf verzichten und sich diesbezüglich am besten unverbindlich beraten lassen. Vor allem für Geringverdiener oder Berufseinsteiger können sich auch kleinere monatliche Beiträge später richtig auszahlen.
Denn der Staat fördert die betriebliche Altersvorsorge, durch die Gewährung von Nachlässen auf die Steuer- und Sozialabgaben. So kann mit geringerem Aufwand aus dem Bruttogehalt kräftiger für die eigene Rente gespart werden. Noch attraktiver wird eine bAV, wenn sich der Arbeitgeber an den Beiträgen beteiligt – zum Beispiel anstelle einer Lohnerhöhung. Und selbst bei einem Arbeitgeberwechsel können angesparte Rentenansprüche in der Regel problemlos mitgenommen werden.