Ratgeber:

 

 

Soll ich mein E-Bike ver­si­chern?

 

 

Je wertvoller das Zweirad, desto größer der Ärger bei einem Schaden. Wann sich eine E-Bike-Versicherung lohnt und was diese leisten, erklärt unser Ratgeber.

 

 

Der Markt für E-Bikes boomt. Allein 2020 wurden knapp zwei Millionen elektrifizierte Fahrräder verkauft – so viele wie noch nie zuvor. Und die Deutschen greifen für E-Bikes, teilweise auch Pedelecs genannt, gerne auch tiefer in den Geldbeutel.

 

Die Preise für günstige Modelle beginnen meist im höheren dreistelligen Bereich. Premiumanbieter, die etwa vollgefederte E-Mountainbikes anbieten, können hingegen mehr als 10.000 Euro kosten. Doch auch wer ein Mittelklassemodell fährt, das meist um die 3.000 bis 4.000 Euro liegt, könnte sich die häufigen Fragen durch den Kopf gehen lassen: Was passiert eigentlich, wenn das teure E-Bike kaputt geht? Wenn ich stürze oder wenn es geklaut wird? Je höher der Wert eines Zweirades, desto eher lohnt es sich für Pedelec-Besitzer, diesen Wert auch zu schützen. Für E-Bikes bzw. Pedelecs gibt es hier mehrere Möglichkeiten:

 

  1. Mit der Hausratversicherung
  2. Mit einer speziellen E-Bike-Versicherung
  3. Mit einem Schutzbrief für das E-Bike. 

 

Wir stellen in diesem Ratgeber die unterschiedlichen Möglichkeiten für E-Bikes vor.

 

Fahrraddiebstahl in Zahlen

Im Jahr 2020 leisteten die Versicherer im Schnitt eine Entschädigung von 730 Euro pro geklautem Fahrrad. Insgesamt wurden 2020 rund 145.000 versicherte Räder gestohlen.

 

  1. E-Bike mit Hausratversicherung schützen: Das muss man wissen

Die Hausratversicherung übernimmt den Schaden, wenn ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen wird. Gegen den Fahrraddiebstahl außerhalb von Gebäuden (oder „auf offener Straße“) kann man sich mit einer zusätzlichen „Fahrradklausel“ in der Hausratpolice versichern. E-Bikes bzw. Pedelecs können dann in der Hausratversicherung mitversichert werden, wenn sie eine maximale Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometer erreichen.

 

Von den rund 26 Millionen Verträgen in der Hausratversicherung haben 2019 etwa 47 Prozent die Fahrradklausel eingeschlossen. Der Vorteil dieser Klausel: War das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gesichert und wird es geklaut, ist der Schaden versichert. Die Hausratversicherung zahlt daraufhin den Neuwert, also den Betrag des Preises bei heutiger Beschaffung. Es gelten die im Versicherungsvertrag vereinbarten Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen. So wird die Höchstentschädigung in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz oder eine vereinbarte Summe begrenzt. In älteren Verträgen findet sich häufig noch eine Nachtzeitklausel 22-6 Uhr: das Fahrrad ist dann mitversichert, wenn es in dieser Zeit Gebrauch in Gebrauch war – beispielsweise, wenn es während eines Kinobesuches fest angeschlossen abgestellt wird.

 

Anders sieht es hingegen bei Speed-Pedelecs aus (Kurzform: S-Pedelecs). Sie haben eine höhere Motorleistung und werden bis zu 45 Stundenkilometer schnell. Wie auch für Mofas und Mopeds ist für S-Pedelecs gesetzlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Mit einer Kaskoversicherung sind sie auch bei einem Diebstahl geschützt. Schäden, die beispielsweise durch Brand, Hagel oder einer Explosion am Pedelec entstehen, lassen sich mit einer Kaskoversicherung ebenfalls versichern.

 

Checkliste Fahrraddiebstahl: Diese Informationen helfen bei der Schadensmeldung

Ist das Rad bzw. Pedelec weg, sollte der Diebstahl bei der Polizei gemeldet werden und – bei bestehendem Versicherungsschutz – dem Hausrat- bzw. Fahrradversicherer. Diese Informationen helfen dabei:

 

  • Bewahren Sie die Rechnung über den Fahrradkauf auf.
  • Notieren Sie die Rahmennummer und die Angaben die auf dem Typenschild des Akkus/Motors stehen
  • Halten Sie eindeutige Kennzeichen fest: Marke, Farbe, Zubehör usw.
  • Fotografieren Sie Ihr Fahrrad.

 

  1. E-Bike mit eigenständiger Versicherung schützen

E-Bike-Versicherungen haben sich zu einer Art Vollkaskoversicherung fürs wertvolle Zweirad entwickelt. Ihr Versicherungsschutz geht weit über die Leistungen der Hausratversicherung hinaus. Längt geht es nicht mehr „nur“ um Diebstahl. Und: Diese Versicherungen sind speziell auf die Technik und auch den Wert der Räder zugeschnitten.

 

E-Bike-Versicherungen decken unter anderem folgende typische Risiken ab:

 

  • Unfall- oder Sturzschäden
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Vandalismus
  • Akku-Defekte wie Feuchtigkeits- und Elektronikschäden
  • Brände und Kurzschlüsse
  • Typische Naturgefahren wie Sturm, Hagel oder Überschwemmung

 

Manche Versicherer übernehmen auch Schäden durch Material, Produktions- oder Konstruktionsfehler, die nach der gesetzlichen Gewährleistungspflicht entstehen. Häufig ist in diesen Tarifen auch das E-Bike-Zubehör wie etwa Taschen, Schlösser oder Sättel versichert. In bestimmten Premium-Tarifen einzelner Versicherer sind sogar die Kosten für verschlissene Reifen und Bremsen versichert. Ebenfalls von Vorteil für Radfahrer: Viele E-Bike-Versicherungen verzichten auf eine Selbstbeteiligung nach einem Schaden.

 

Sowohl bei E-Bikes und Pedelecs als auch bei hochwertigen Fahrrädern gilt: Je teurer das Fahrrad, desto eher ist eine eigenständige Versicherung ratsam. Der Grund: Eigenständige Fahrrad- und E-Bike-Versicherungen beinhalten in der Regel höhere Versicherungssummen und einen breiteren Deckungsumfang. Die Entschädigungssumme richtet sich hierbei nicht wie bei der Hausratversicherung nach der Versicherungssumme, sondern nach dem tatsächlichen Wert des versicherten Fahrrads. Logischerweise ist bei teuren neuen E-Bikes das finanzielle Risiko – etwa bei einem einfachen Diebstahl – am größten. Hier lohnt sich eine E-Bike-Versicherung am meisten.

 

Machen Sie es den Fahrraddieben schwer!

 

Mit diesen 2 Tipps erschweren Sie Dieben die Arbeit:

 

  1. Lassen Sie Ihr Fahrrad bei der Polizei kostenfrei durch eine Codierung erfassen lassen. Dadurch wird der Weiterverkauf gestohlener Räder erschwert.
  2. Verwenden Sie ein geeignetes und geprüftes Fahrradschloss.

 

  1. Der Schutzbrief: Die Pannenhilfe fürs E-Bike

Versicherungskunden kennen den Schutzbrief bislang vom Auto. Zusätzlich zur Kfz-Versicherung können Autofahrer einen Schutzbrief für ihren Wagen abschließen, der ihnen zum Beispiel bei Pannen weiterhilft. Das gleiche Prinzip gibt es nun auch für E-Bikes/Pedelecs. Je nach Tarif können bestimmte Leistungen bereits direkt in der E-Bike-Versicherung enthalten sein, oder aber sie werden über den Schutzbrief angeboten – sozusagen als Add-On zum E-Bike-Schutz.

 

Typische Schutzbriefleistungen sind zum Beispiel:

  • Pannenhilfe und Abschleppdienst
  • Notfall-Hotline
  • Rücktransport des Rades
  • Organisation der Weiter- und Rückfahrt
  • Leih- bzw. Mietfahrrad
  • Fahrradrücktransport
  • Ersatzfahrrad
  • Übernachtungskosten

 

Schutzbriefe fürs E-Bike bilden eine sinnvolle Ergänzung zum Versicherungsschutz, die etwa bei längeren Touren oder auch im Ausland in Notsituationen weiterhelfen.

 

Überblick: Was Pedelecs, S-Pedelecs und E-Scooter unterscheidet

Pedelec S-Pedelec E-Scooter
Technik
Höchstgeschwindigkeit 25 km/h 45 km/h 20 km/h
Motorleistung max. 250 Watt max. 500 Watt max. 500 Watt
Fahrzeugart Fahrrad Kleinkraftrad Elektro- Kleinstfahrzeug
Straßenverkehr
Betriebserlaubnis erforderlich Nein Ja Ja
Helmpflicht Nein Ja Nein
Kennzeichenpflicht Nein Ja
(Versicherungs-Kennzeichen)
Ja
(Versicherungs-Plakette)
Führerscheinpflicht Nein Ja
(Klasse AM)
Nein
Altersbeschränkung Nein Ja
(Mindestalter 16 Jahre)
Ja
(Mindestalter 14 Jahre)
Fahren auf dem Radweg Ja Nein Ja
Versicherungsschutz
Versicherungspflicht Nein Ja Ja
Welche Versicherung leistet bei Schäden Dritter? Private Haftpflichtvers. Kfz-Haftpflichtvers. Kfz- Haftpflichtvers.
Welche Versicherung leistet bei einem Diebstahl? Hausrat-
versicherung
Kasko-
versicherung
Kasko-
versicherung

 

 

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de