Wenige Beschwerden beim Ombudsmann der privaten Krankenversicherung

Der Ombudsmann der Privaten Krankenversicherung ist eine wichtige Anlaufstelle, wenn sich private Krankenversicherte über ihren Versicherer ärgern. Die Schlichtungsstelle kann schnell und unbürokratisch prüfen, ob die Ansprüche eines Versicherungsnehmers berechtigt sind. Aber es gibt auch Grenzen im Schlichtungsverfahren, wie der jüngst vorgestellte Jahresbericht für 2016 zeigt.

 

Ärger mit der Privaten Krankenversicherung? Dann können sich Privatversicherte an Heinz Lanfermann wenden, den Ombudsmann für die PKV mit Sitz in Berlin. Die Schlichtungsstelle prüft die Ansprüche des Antragstellers und versucht, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Das hat mehrere Vorteile: Das Verfahren kostet nichts und man musste sich nicht durch mehrere Instanzen klagen, falls eine Einigung herbeigeführt werden kann.

Vergleichsweise wenige Beschwerden

 

Der jüngst vorgestellte „Jahresbericht 2016“ des Ombudsmanns zeigt aber, dass das Beschwerdeaufkommen ohnehin recht gering ist. Zwar scheint die Zahl von 6.084 Beschwerden im Vorjahr zunächst recht hoch. Das relativiert sich aber, wenn man die Zahl ins Verhältnis zu allen PKV-Verträgen setzt. Diese umfassen nämlich nicht nur die Krankenvollversicherung, sondern auch die Zusatz- und Pflegeversicherungen.

 

Stolze 43 Millionen Verträge haben die Bundesbürger bei allen Krankenversicherern abgeschlossen. Und das bedeutet eine Beschwerdequote von 0,014 Prozent – ein guter Wert, wie auch Lanfermann betont. Es könne „auch für 2016 festgestellt werden, dass eine sehr hohe Zufriedenheit der Kunden mit ihrer privaten Krankenversicherung besteht und das Beschwerdemanagement offensichtlich schon viele Meinungsverschiedenheiten im Sinne der Kunden auflöst“, kommentiert der Jurist.

 

Wermutstropfen: Nur jede vierte Schlichtung ist erfolgreich

 

Einen Wermutstropfen gibt es jedoch. Nur jede vierte Streitschlichtung (25,3 Prozent) konnte 2016 zur Zufriedenheit des Kunden beigelegt werden. Ein Nachteil muss das für Verbraucher aber nicht bedeuten. Sind sie mit dem Schlichtungsspruch unzufrieden, können sie hinterher immer noch den Rechtsweg wählen. Denn die Ansprüche verjähren nicht, wenn jemand das Schlichtungsverfahren beantragt. Es lohnt sich also, erst einmal den Weg der Schlichtung zu gehen!

 

Warum aber ist in der privaten Krankenversicherung nur jeder vierte Schlichtungsspruch erfolgreich? Hier fällt auf, dass der Ombudsmann für die anderen Versicherungssparten, Günter Hirsch, weit erfolgreicher ist: Er kann 40 Prozent der Streitigkeiten zur Zufriedenheit des Kunden beilegen. Denn in der Versicherungswirtschaft gibt es zwei Schlichtungsstellen: eine für die Private Krankenversicherung und eine für die anderen Versicherungsarten, etwa Hausrat-, Rechtsschutz- oder Unfallversicherung.

 

Oft komplexe Streitthemen

 

Dass der PKV-Ombudsmann hier etwas schlechter abschneidet, liegt an den komplexen Fällen in der privaten Krankenversicherung. Jedes fünfte Schlichtungsverfahren betrifft nämlich die Frage der medizinischen Notwendigkeit: Also, ob ein Versicherer tatsächlich für die Behandlung zahlen muss oder nicht. Das muss in der Regel am Einzelfall geklärt werden. Der PKV-Ombudsmann kann zwar durchaus solche Fälle prüfen, etwa, ob der Versicherer Fehler in seiner Begründung der Ablehnung hat. Aber er kann keine Drittgutachten von medizinischen Fachverständigen einholen.

 

Dennoch: Es lohnt sich zu schauen, ob eine Schlichtung auch ohne Klage vor Gericht möglich ist. Das schont im Zweifel Zeit und Portemonnaie. Auch die Verbraucherzentralen haben schon bestätigt, dass der Ombudsmann gute Arbeit macht.

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