Das Gartengerät richtig versichert

Im März beginnt traditionell die Gartensaison, können doch ab spätestens Mitte des Monats Erbsen, Tomaten oder Speiserüben gesät werden. Auch die Blumen erwachen aus dem Winterschlaf, zum Beispiel beginnen Krokusse und Narzissen zu blühen. Umso größer ist die Vorfreude für viele Gartenfans, dass sie schon bald wieder Zeit an der frischen Luft verbringen können.

 

Wie aber sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? So mancher Garten ist mit teurem Gerät ausgestattet, sei es der Aufsitzrasenmäher, Heckenschneider oder gar Kunstobjekte wie Skulpturen. Werden diese gestohlen oder fallen Randale zum Opfer, geht das schnell ins Geld. Es ist ein Irrtum, dass die Hausratversicherung auch automatisch beim Diebstahl derartiger Utensilien zahlt. Ob sie leistet, ist – wie so oft – abhängig vom jeweiligen Vertrag und den dort aufgeführten Leistungen.

 

Genau nachlesen, wofür Schutz besteht

 

Vor allem, wenn sich der Garten nicht auf dem eigenen Grundstück befindet, sind nicht in jeder Police grundsätzlich Rasenmäher, Fahrräder und andere „bewegliche Objekte“ mitversichert. So müssen zum Beispiel Nebengebäude oft gegen Aufpreis abgesichert werden bzw. im Rahmen der etwas teureren „Premium“-Tarife. Das gilt vor allem dann, wenn der Garten nicht direkt an das eigene Grundstück angrenzt. Hier sollte genau im Vertrag geschaut und im Zweifel mit dem Versicherer Rücksprache gehalten werden, was versichert ist und was nicht. In leistungsstarken Tarifen ist der Diebstahl von Gartenmöbeln und -geräten aber oft enthalten.

 

Zudem kann der Versicherer den Gärtnern zusätzliche Sicherungsvorkehrungen auferlegen, damit den Dieben das Handwerk nicht zu leicht gemacht wird. Zum Beispiel, dass man Gartengerät nicht einfach des Nachts im Garten herumliegen lässt, sondern im Schuppen einschließt. Schwierig wird es auch, wenn Laptop, Kamera oder Handy in der Gartenlaube aufbewahrt werden. Für solche Geräte greift der Hausrat-Schutz in der Regel gar nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang.

 

Auch Fahrraddiebstahl ist oft nur gegen Aufpreis im Rahmen der Hausrat-Police versicherbar. Dann zahlt der Hausratversicherer nicht nur, wenn das Rad aus einem verschlossenen Raum wie der Garage gestohlen wurde. Sondern auch, wenn es bei einem öffentlichen Stellplatz wie dem Bahnhof oder vor dem Supermarkt abhanden kommt.

 

Haftpflicht ist auch für Gartenfreunde ein Muss

 

Eine gute Haftpflicht-Police sollte ohnehin jeder haben. So auch Gartenfreunde. Sie zahlt zum Beispiel, wenn man versäumt hat einen morschen Baum zu fällen oder ausreichend zu sichern – und dieser dann auf das Nachbarhaus fällt. Und was, wenn das Gartenhaus selbst Schaden nimmt? In diesem Fall ist die Wohngebäudeversicherung Ansprechpartner der Wahl. Das Gartenhaus kann als sogenannter Grundstücksbestandteil und bis zu einem gewissen Versicherungslimit mit in die Wohngebäudeversicherung aufgenommen werden, muss aber explizit im Vertrag vermerkt sein.

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

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Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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53117 Bonn, www.bafin.de

 

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