Berufsanfänger

 

 

 

Wie kann ich als Berufs­an­fän­ger pri­vat vor­sor­gen?

 

Als junger Mensch scheint die Rente noch eine Ewigkeit hin, doch je früher man sich damit beschäftigt, umso besser. Wir geben einen Überblick über die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge.

Während der Ausbildung oder des Studiums stehen meist andere To-dos an, als sich um den Ruhestand zu kümmern. Doch es ist äußerst wichtig, sich bereits in jungen Jahren über die Angebote der privaten Altersvorsorge zu informieren. Denn die gesetzliche Rente wird als Altersversorgung nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard auch nach dem Berufsleben halten und den finanziellen Bedarf weiterhin decken zu können. Deshalb spielt eine zusätzliche private Altersvorsorge zur gesetzlichen Rentenversicherung eine entscheidende Rolle. Zunächst klären wir die wichtigsten Fakten rund um die Rente:

 

Wann kann ich in Rente gehen?

Wer nach dem 1. Januar 1964 geboren ist, kann mit 67 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen – das ist die aktuelle Regelung für die meisten Arbeitnehmer. Bis die 80er-, 90er- oder Nuller-Jahrgänge jedoch so weit sind, werden voraussichtlich noch zahlreiche Rentendebatten geführt werden. Sprich: Wie hoch die Regelaltersgrenze um das Jahr 2050 liegen wird, kann niemand verlässlich prognostizieren. Und wie das eigene Arbeitsleben verlaufen wird, schon gar nicht.

 

Wie viel Rente bekomme ich später?

Wer über 27 Jahre alt ist und über fünf Jahre gearbeitet hat, erhält Post von der Deutschen Rentenversicherung. Die Renteninformation klärt über den bislang erreichten Rentenanspruch, die voraussichtliche Höhe der Altersrente und individuelle Ansprüche im Fall einer Erwerbsunfähigkeit auf.
Was die Renteninformation hingegen nicht ist: Eine Garantie auf die künftige Altersrente sowie ein Überblick, wie viel Geld im Ruhestand insgesamt zur Verfügung stehen wird. Einkünfte aus privaten oder betrieblichen Renten weist die Renteninformation ebenfalls nicht aus. Wer wissen will, was im Ruhestand bleibt, kann sich online mit unserem Rentenrechner informieren.

 

Zinseszinseffekt

Übrigens: Wer früh mit der Vorsorge beginnt, muss sich finanziell weniger anstrengen, dem Zinseszinseffekt sei Dank. Einfach erklärt: Wer langfristig kleinere Beträge fürs Alter zurücklegt, bekommt dafür Zinsen. Auf diese Erträge gibt es über viele Jahre hinweg wieder Zinsen. Wer also früh anfängt zu sparen, muss weniger eigenes Geld einbringen als jemand, der erst später beginnt. Berufsanfänger sollten sich diesen Effekt gezielt zunutze machen.

 

Welches Vorsorgemodell passt zu mir?

Welche private Altersvorsorge die geeignetste ist, hängt stark von der finanziellen Situation und Lebensplanung ab. Deshalb sollte sich Zeit genommen werden, um genau zu überlegen, wie viel Geld im Alter benötigt wird, um den Ruhestand genießen zu können.

 

Checkliste für die Altersvorsorge

  1. 1. Planen Sie den Ruhestand möglichst früh. Mit unseren Online-Rechnerfinden Sie in einer Minute heraus, was Sie im Alter erwartet.
    Achten Sie auf lebenslange Rentenleistungen. So vermeiden Sie, dass Ihnen am Lebensende das Geld ausgeht.
    3. Sichern Sie sich die staatlichen Zulagen, etwa mit der Riester-Rente.
    4. Lassen Sie sich kompetent beraten.
    5. Ziehen Sie auch die Renditechancen am Kapitalmarkt in Betracht.

 

Wir stellen sechs Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge vor:

 

  1. Private Rentenversicherung

Bei der klassischen privaten Rentenversicherung wird regelmäßig ein fester Betrag an die Versicherung gezahlt. Diese legt das Geld abzüglich der vertraglich festgelegten Kosten für dich im sogenannten Sicherungsvermögen an und verzinst es zum vereinbarten Zinssatz. Das Kapital setzt sich aus seinen eingezahlten Beiträgen, einem garantierten Zinssatz und den erwirtschafteten Überschüssen des Unternehmens zusammen. Der garantierte Zinssatz gilt für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages. Der Kunde kann zwischen verschiedenen Vertragsvarianten wählen. Die weitverbreitetste Form ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Das heißt, dass die Versicherten das Kapital durch regelmäßige Zahlungen über einen längeren Zeitraum aufbauen. Einmalzahlungen sind aber ebenfalls möglich.

 

Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung investiert die Versicherung in verschiedene Fonds. Im Gegensatz zur klassischen Rentenversicherung erhöhen sich damit die Renditechancen. Durch die Fondsbeteiligung ist sie jedoch auch etwas riskanter als die klassische private Rentenversicherung. unterscheidet die private Retenversicherung von einer Lebensversicherung?

  • Die private Rentenversicherung wird ab dem Renteneintrittsalter ausgezahlt und zahlt dem Versicherten lebenslang eine garantierte Rente aus. Zudem lässt sie sich durch Hinterbliebenen-, Berufsunfähigkeits-, Pflegerenten- oder Unfall-Zusatzversicherungen ergänzen.
  • Die Lebensversicherung kombiniert die Vorteile eines langfristig planbaren Vermögensaufbaus, zum Beispiel zur privaten Altersvorsorge, mit der finanziellen Absicherung von Angehörigen – und das ab Vertragsbeginn. Ausgezahlt wird sie am Ende der vereinbarten Laufzeit, also auch schon vor dem Renteneintrittsalter. Darüber hinaus können sich die Versicherten zusätzlich vor Risiken wie Unfall oder Berufsunfähigkeit schützen.

 

Nachhaltige Vorsorge

Mit einer Rentenversicherung lässt sich aber nicht nur sicher, sondern immer häufiger auch ökologisch nachhaltig für das Alter vorsorgen. Schon heute berücksichtigen vier von fünf Lebensversicherern bei ihren Investitionsentscheidungen auch Nachhaltigkeitskriterien, so der aktuelle GDV-Nachhaltigkeitsbericht. Und grundsätzlich sind Lebensversicherer mit ihrem Anlagehorizont über mehrere Jahrzehnte auch ideale Kapitalgeber für langfristige Investitionen in Nachhaltigkeit – beispielsweise zur Finanzierung von Wind- oder Solarenergieparks.

 

  1. Moderne private Rentenversicherungen

Viele Lebensversicherer haben auf das langjährige Niedrigzinsumfeld reagiert und neue Produkte entwickelt, die für die langfristige Altersvorsorge sinnvoll sind. Moderne Rentenversicherungen bieten jungen Sparern eine sichere Form der privaten Altersvorsorge und setzen dabei stärker auf den Kapitalmarkt. Sie sind oft eine Kombination aus klassischer und fondsgebundener Rentenversicherung (Hybridprodukte). Je nach Risikobereitschaft fließt ein größerer Teil des Versicherungsbeitrags in den Aufbau einer garantierten Versicherungsleistung oder aber in eine chancenreichere Kapitalanlage (z.B. Aktienfonds).

 

Drei Eigenschaften haben alle modernen Rentenversicherungen gemeinsam:

  1. Sie ermöglichen eine höhere Rendite als klassische Rentenversicherungen.
  2. Sie haben weniger Garantien.
  3. Sie bieten garantierte, lebenslange Rentenleistungen.

 

  1. Betriebliche Altersvorsorge

Wer neu in ein Unternehmen kommt, sollte sich über die Möglichkeiten einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) informieren. Alle Berufstätigen haben einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente. Seit Anfang 2019 gilt zudem, dass bei Neuverträgen der Arbeitgeber etwas dazugeben muss. Zahlt ein Arbeitnehmer beispielsweise monatlich 100 Euro in eine Direktversicherung (= bestimmte Form der betrieblichen Altersversorgung) ein, muss der Arbeitgeber 15 Euro dazugeben. Ab 2022 gilt diese Regelung auch für Altverträge mit Entgeltumwandlung.

Unabhängig davon unterstützen viele Betriebe ihre Angestellten beim Aufbau einer Betriebsrente, etwa indem sie die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge entweder voll bezahlen oder sich mit dem Angestellten teilen. So können sich Berufseinsteiger schon früh eine zusätzliche private Rente aufbauen.

 

  1. Sparplan mit Aktien-Indexfonds

Bei einem Fondssparplan kaufen Sparer monatlich für einen Betrag ab 25 Euro Anteile an (Aktien-)Fonds. Hierbei ist man sehr flexibel, da man bei einem Sparplan immer über das Geld verfügen kann. Zudem halten sich die Kosten im Rahmen, da das Wertpapierdepot, also das Sparplankonto, in der Regel kostenlos ist.

Was unterscheidet Rentenversicherungen von ETF-Sparplänen?

Niemand weiß, wie lange er oder sie leben wird. Ist das Kapital aus dem ETF-Sparplan aufgebraucht, weil man etwa nicht mit 85 sondern erst mit 90 stirbt, müssten sich Senioren ganz am Ende ihres Lebens finanziell einschränken. Wer sich aus seiner Rentenversicherung eine monatliche Rente auszahlen lässt, wird bis zum Lebensende finanzielle Planungssicherheit haben. Wie die gesetzliche Rente bekommt man eine private Rente auch noch ausgezahlt, sollte man zum Beispiel 105 Jahre alt werden. Neben der lebenslangen Rentenleistung ist die Absicherung der Hinterbliebenen ein weiterer Unterschied zum ETF-Sparplan.

 

  1. Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung ist typischerweise ein Sparvertrag, in den du monatlich einen festen Betrag einzahlst.

Jede Lebensversicherung beinhaltet einen Risikoschutz – solltest du innerhalb der vereinbarten Versicherungszeit versterben, zahlt der Versicherer deinen Hinterbliebenen die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme aus.

 

Bei einer Kapitallebensversicherung legt die Versicherung deine eingezahlten Beiträge an. Am Ende der vereinbarten Laufzeit – das kann, muss aber nicht zu Rentenbeginn sein – zahlt die Versicherung die garantierte Versicherungsleistung in einer Summe an dich aus. Diese setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen, dem garantierten Zinssatz und den erwirtschafteten Überschüssen des Versicherungsunternehmens zusammen.

 

Wichtige Änderungen ab 2022

Zum 1. Januar 2022 ist der Höchstrechnungszins von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent gesunken. Das heißt: Ein Versicherer darf Kunden nur noch eine Kapitalzahlung beziehungsweise eine lebenslange Rente garantieren, die er bei einem Zins von 0,25 Prozent sicher erwirtschaften kann.

 

  1. Riester-Rente

Wer sich nach dem Studium nicht gerade selbstständig macht, erhält in der Regel ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Dadurch sind junge Arbeitnehmer auch berechtigt, die staatliche Förderung zu beantragen – sofern sie sich für ein entsprechendes Altersvorsorgeprodukt entscheiden. Berufseinsteiger unter 25 Jahren profitieren zudem von einem einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

 

Übrigens: Auch Selbstständige können eine Riester-Zulage bekommen – wenn sie mit einem Partner verheiratet sind, der die Förderung erhält.

 

Die Stiftung Warentest kommt zu dem Ergebnis: In Zeiten niedriger Zinsen sorgen die staatlichen Zulagen und die Steuervorteile für ein Rendite-Plus, das es anderswo nicht gibt. Wer sich für ein Riester-Produkt entscheidet, bekommt jährlich 175 Euro vom Staat geschenkt. Voraussetzung dafür ist, dass der Sparer vier Prozent seines jährlichen Bruttoeinkommens in den Vertrag einzahlt. Wer Kinder bekommt, erhält nochmal 300 Euro je Kind für seine Altersvorsorge dazu – zusätzlich zur Grundzulage von 175 Euro.

 

Akademiker, die meist mit höheren Gehältern ihre Karriere beginnen, profitieren durch das Riestern zudem von steuerlichen Vorteilen. Einzige Voraussetzung dafür: Sie müssen in ihrer Steuererklärung ihre eingezahlten Beiträge für die private Vorsorge in der „Anlage AV“ angeben.

 

Riester-Modelle:

Klassische Riester-Rentenversicherung: Sie ist für Sparer interessant, die heute schon genau wissen wollen, was sie später einmal an Rente herausbekommen: Monatlich wird eine bestimmte Rate eingezahlt und ab Renteneintritt wird eine garantierte Zusatzrente ausgezahlt.

Fondsgebundene Riester-Rentenversicherung: Hier gehen die Beiträge meist zunächst in sichere Anlagen – ähnlich wie bei der klassischen Riester-Rentenversicherung. Überschüsse können dann in Fonds angelegt werden.

Für wen ist ein Riester-Vertrag als Altersvorsorge sinnvoll?

Wie stark man von den Vorteilen der Riester-Rente profitieren kann, hängt von der beruflichen Situation, dem Einkommen und der Anzahl der Kinder ab. Wegen der personenbezogenen Förderung ist Riester für Geringverdiener besonders sinnvoll. Fast 40 Prozent der geförderten Riester-Sparer verdienen weniger als 20.000 Euro pro Jahr. Unter der Einkommensgrenze von 30.000 Euro liegen annähernd 60 Prozent.

Für junge Leute, die sich nach der Ausbildung selbständig machen, ist eine Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, sinnvoll. Sie wurde speziell dafür entwickelt, Selbstständigen eine lebenslange Rente zu ermöglichen.

 

Was ist die Rürup-Rente?

Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt nach ihrem Initiator Bert Rürup, ist ein privates Produkt für die Altersvorsorge, das nach dem Prinzip der Kapitaldeckung funktioniert. Der Kunde kann einen Vorsorgevertrag mit oder ohne garantierte Leistungen und Überschussbeteiligung abschließen. Im Alter erhält der Versicherte lebenslang eine monatliche Rente (Leibrente). Selbstständige, aber auch Angestellte, können mit der Basisrente die Versorgungslücke im Alter schließen, Steuervorteile nutzen und über Zusatzbausteine Lebensrisiken wie Erwerbs- und Berufsunfähigkeit absichern.

 

Die Basisrente kann als lebenslange Leibrente in verschiedenen Varianten abgeschlossen werden:

 

 

  • als Basisrente mit und ohne Hinterbliebenenschutz
  • als fondsgebundene Basisrente
  • als Sofortrente

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Versicherer, der gerne zu individuellen Produkten berät, damit Sie privat vorsorgen können und im Alter optimal abgesichert sind.

 

#superdollwichtig

 

#vollstarkschlau

 

#fragmadenknut

 

#fragmallieberdenknut

 

#

Your Thoughts

*

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de