Viele Hausbesitzer sind auf Unwetter nicht vorbereitet.
55 Prozent der Hausbesitzer in Deutschland sind nicht gegen Starkregen und Überschwemmung versichert. Vor allem in älteren Wohngebäudeversicherungen ist der Schutz vor Naturgefahren häufig nicht integriert. Im Ernstfall kann diese Lücke im Versicherungsschutz existenzbedrohend werden. Hausbesitzer sollten deshalb ihre Wohngebäudeversicherung auf den Naturgefahrenschutz hin überprüfen, um mögliche Schäden nicht aus der eigenen Tasche bezahlen zu müssen.
Wer unsicher ist, ob er gegen Starkregen versichert ist, sollte den Klimawandel-Check nutzen. Das Online-Tool gibt Hausbesitzer anhand von drei Fragen einen ersten Anhaltspunkt zu ihrem Naturgefahrenschutz.
3 Tipps, was direkt nach einem Schaden zu tun ist
- Informieren Sie Ihren Versicherer.
- Halten Sie Schäden gering.
- Fotografieren Sie die Schäden.
Keller unter Wasser: Das gilt für den Versicherungsschutz
Betroffene Hausbesitzer bekommen die Schäden ersetzt, wenn sie zuvor eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben. Nur diese Police greift bei Schäden durch Starkregen. Die Elementarschadenversicherung müssen Hausbesitzer und Mieter als erweiterten Naturgefahrenschutz zur Wohngebäudeversicherung abschließen.
Wer eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz abschließt, hat nach einem Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung oder Rückstau Anspruch auf folgende Leistungen:
- Die Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden (z.B. Garage oder Schuppen).
- Die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes.
- Den eventuellen Abriss des Gebäudes.
- Die Konstruktion und Bau eines gleichwertigen Hauses.
Wenn der Hausrat nass wird
Schäden am Inventar eines Hauses sind über die Hausratversicherung geschützt – sofern die Hausratversicherung über den Elementarversicherungsschutz verfügt. So wie bei der Wohngebäude- kann die auch Hausratversicherung um den Naturgefahrenschutz erweitert werden. dieVersicherer