Reisemängel richtig reklamieren

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Ständiger Baulärm, fehlende Kinderbetreuung, kein Meerblick wie gebucht – ärgerlich, wenn die vereinbarte Reiseleistung zu wünschen übrig lässt und die schönsten Tage des Jahres nicht ganz so paradiesisch verlaufen wie erhofft.

Aber wer kommt für die Mängel auf bzw. wer haftet? Reiseveranstalter oder Reisebüro?

Den Reisevertrag schließen Sie als Kunde mit dem Reiseveranstalter. Hat eine Reise erhebliche Mängel, ist der Veranstalter schadenersatzpflichtig. Das Reisebüro, in dem Sie den Urlaub gebucht haben, ist nur Vermittler und haftet nicht für schlechte Leistungen am Urlaubsort.

Als Nächstes gilt es zu klären, welche Entschädigungsansprüche überhaupt bestehen und wie diese geltend gemacht werden.

  • Zeigen Sie Reisemängel unverzüglich beim Reiseleiter vor Ort an. Nur so kann der Veranstalter rechtzeitig Abhilfe schaffen. Setzen Sie dem Reiseleiter als Vertreter des Veranstalters dazu eine angemessene Frist. Wer Reisemängel erst nach der Rückkehr aus dem Urlaub geltend macht, gibt dem Veranstalter keine Gelegenheit, aktiv zu werden, und kann nicht nachträglich Schadenersatz verlangen.
  • Im Streitfall müssen Sie die Reisemängel beweisen. Listen Sie deshalb die Missstände auf, machen Sie Fotos (wenn möglich mit Datumssignatur) und lassen Sie die Mängel vom Reiseleiter schriftlich bestätigen. Wenn dieser nicht greifbar ist, können Sie sich an die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Notrufnummer des Reiseveranstalters wenden und sollten andere Urlauber als Zeugen heranziehen.
  • Bei schweren Mängeln, wenn etwa das Hotelzimmer von Ungeziefer befallen ist oder der Lärm vor dem Haus das Schlafen unmöglich macht, dürfen Sie die Reise sogar abbrechen oder selbstständig in ein anderes Hotel umziehen, falls die Reiseleitung nicht binnen kurzer Frist – 1 bis 2 Tage – für Abhilfe sorgt. Die Mehrkosten plus möglichen Schadenersatz für entgangenen Urlaub können Sie vom Reiseveranstalter zurückverlangen.
  • Mögliche Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter müssen spätestens einen Monat nach der Heimreise geltend gemacht werden– am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit der Veranstalter die Haftung nicht schon wegen Fristüberschreitung ablehnen kann. Auch hier sollten Sie die Mängel detailliert beschreiben.
  • Formulieren Sie Ihren Anspruch genau: Soll der Reisepreis um einen bestimmten Betrag gemindert oder gar komplett zurückerstattet werden? Wurde ein Mangel angezeigt, aber von der Reiseleitung vor Ort nicht umgehend – im Regelfall binnen eines Tages – behoben, können Sie vom Veranstalter ein Mindern des Reisepreises verlangen. Wie hoch die Entschädigung sein soll, regelt die sogenannte Frankfurter Tabelle, die auch von Gerichten als Orientierung genutzt wird. Für Lärm in der Nacht können Sie bis zu 40 % Ermäßigung auf den Reisepreis fordern, für einen verschmutzten Swimmingpool bis zu 20 und für fehlende Kinderbetreuung bis zu 10 %.

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de