Informationsbedarf zum Thema Pflegevorsorge ist groß

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Viele Bundesbürger der Generation 30 bis 60 Jahre wissen zu wenig über die Kosten einer Pflegevorsorge. Das zeigt eine aktuelle Umfrage. Zwar ahnen die meisten, dass es erhebliche finanzielle Belastungen bedeutet, wenn in der Familie ein Pflegefall auftritt oder man gar selbst zum Pflegefall wird. Aber die Kosten der Pflege können nur 15 Prozent aus dieser Bevölkerungsgruppe halbwegs einordnen.

 

Wenn in der Familie ein Pflegefall auftritt, bedeutet das enorme finanzielle Belastungen. Die durchschnittlichen Kosten für eine vollstationäre Pflege beziffern sich zum Beispiel auf 3.500 Euro pro Monat in der höchsten Pflegestufe III, wie Auswertungen des Statistischen Bundesamtes ergeben haben. Die gesetzliche Pflegeversicherung erstattet derzeit (bei Härtefall-Regelung) maximal 1.995 Euro. Wenn zum 1. Januar die zweite Stufe der schwarz-roten Pflegereform in Kraft tritt, erhöht sich der Höchstbetrag immerhin auf 2.005 Euro. Dennoch: eine gewaltige Vorsorgelücke bleibt bestehen.

30-60jährige zum Thema Pflegevorsorge befragt

 

Die Bundesbürger wissen aber zu wenig über die drohenden Kosten im Pflegefall. Das zeigt die „Zurich Pflege-Studie 2016“, die das Analysehaus Heute und Morgen durchgeführt hat. Nur rund 15 Prozent der repräsentativ befragten 30-60jährigen Umfrageteilnehmer konnte demnach die finanziellen Belastungen der Pflegebedürftigkeit einschätzen. Das Wissen um die ambulante Pflege, also wenn eine Person von Angehörigen zu Hause betreut werden soll, ist noch geringer ausgeprägt: hier geben 13 Prozent der Befragten zu Protokoll, sie könnten die Kosten „ganz gut“ einschätzen.

 

Immerhin: dass Privatvorsorge die finanzielle Lücke schließen kann, ist den meisten Personen in dieser Altersgruppe bewusst. Vier von fünf Befragten (78 Prozent) sagten, sie sehen einen Bedarf, mit einer privaten Pflegezusatzversicherung zusätzlich vorzusorgen. Doch auch hier ein deutliches Informations-Defizit. Stolze 80 Prozent der Befragten sehen sich schlecht über private Vorsorgelösungen informiert. Hier muss sich auch die Versicherungsbranche fragen lassen, ob sie genug unternimmt, um die Bürger aufzuklären.

 

Stark vereinfacht lassen sich drei Modelle der privaten Pflegezusatzversicherung unterscheiden. Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherte täglich einen vorher vereinbarten Betrag ausgezahlt, wenn er pflegebedürftig wird. Die Pflegerentenversicherung mischt einen Sparvertrag mit einer Versicherungslösung: im Pflegefall erhält der Versicherer eine vorher vereinbarte Rente ausgezahlt. Und drittes Modell sei die Pflegekostenversicherung genannt. Sie übernimmt die Mehrkosten für eine professionelle Betreuung des Pflegebedürftigen, wenn die Leistungen durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht ausreichen.

 

Ab Januar 2017 gibt es 5 Pflegegrade statt 3 Pflegestufen

 

Aktuell empfiehlt sich ein Beratungsgespräch zum Thema Pflegevorsorge ganz besonders. Denn mit Inkrafttreten des 2. Pflegestärkungsgesetzes werden die bisherigen drei Pflegestufen zu fünf Pflegegraden erweitert. Eine geringe Beeinträchtigung wäre dann Pflegegrad 1 bis hin zur schwersten Beeinträchtigung = Pflegegrad 5. Damit will die Bundesregierung erreichen, dass die Bedürfnisse der Kunden besser und genauer abgebildet werden. Auch für Demenzkranke gibt es zukünftig umfangreichere Leistungen.

 

Die meisten privaten Pflegeversicherer haben mitgeteilt, dass sie die Pflegezusatzversicherung automatisch auf die neuen Regelungen umstellen werden. Das heißt, die Bestandskunden müssen selbst nicht tätig werden. Ein Wermutstropfen: Bei einigen Versicherern müssen die Kunden dann mit höheren Beiträgen rechnen, weil sie auch Anspruch auf höhere Leistungen haben, etwa bei Demenz. Kündigen sollte man den Schutz trotzdem nicht, empfehlen Verbraucherschützer, da es gerade für ältere Versicherungsnehmer schwierig werden könnte einen neuen Tarif zu finden. Einzelheiten klärt ein Beratungsgespräch!

 

 

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Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

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Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

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Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

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Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

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Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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