Wechselfrist zum 30. November verpasst?

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In diesen Fällen ist eine spätere Kündigung der Kfz-Police möglich

Am 30. November eines jeden Jahres ist die reguläre Wechselfrist für Kfz-Versicherungen verstrichen. Dabei gibt es auch für Spätzünder die Chance, sich jetzt noch einen günstigeren Versicherungstarif zu sichern. In welchen Fällen Kunden ein Sonderkündigungsrecht haben, lesen Sie hier.

Versicherung erhöht den Grundbeitrag

Sollte Ihre Versicherung den Grundbeitrag erhöht haben, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Da sich viele Typ- und Regionalklassen verändert haben, ergibt sich für viele Kunden, die den 30. November 2014 verpasst haben, noch Handlungsspielraum.

Vorsicht ist an dieser Stelle geboten, wenn Sie wegen einer Anpassung der Schadenfreiheitsklasse beispielsweise aufgrund eines Schadens einen höheren Beitrag zahlen müssen. Diese Erhöhung ist nicht vom Sonderkündigungsrecht betroffen.

Versicherung hat einen Schaden reguliert

Allerdings haben auch Personen, deren Schadenfreiheitsklasse sich verändert, einen Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht. Das liegt aber nicht an der Erhöhung des Beitrags. Es ergibt sich aus dem bei Sachversicherungen üblichen Kündigungsrecht, welches besagt, dass beide Parteien nach einem Schaden das Recht zur ordentlichen Kündigung haben.

Aufpassen müssen Kfz-Versicherte bei Schäden, die mitunter mehrere Monate oder beinahe ein ganzes Jahr her sind. Hier kann ein Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVBs) helfen, um Klarheit über die einzuhaltenden Fristen zu erlangen. Die AVBs haben Sie bei Abschluss des Vertrags erhalten. Anderenfalls hilft eine Suchanfrage bei Google, um sich die Unterlagen zuzulegen.

Versicherung kürzt ohne Ausgleich Leistungen

Sollte Ihre Versicherung versicherte Leistungen zusammenstreichen und Ihnen dafür keine Anpassung der Prämie anbieten – das passiert aber selten –, haben Kunden auch ein Sonderkündigungsrecht. Vorsicht ist dabei geboten, wenn man selbst die Tariflinie gewechselt hat. Hier besteht kein Sonderkündigungsrecht.

Grundsätzlich hat jeder Versicherte bei Eintritt des Sonderkündigungsrechts die Möglichkeit binnen Monatsfrist von diesem Recht Gebrauch zu machen. Die Kündigung muss schriftlich – also per Fax oder Post – erfolgen. Es empfiehlt sich, hierbei den Faxbericht oder den Einschreiben-Rückschein zu behalten, um den fristgemäßen Eingang nachweisen zu können.

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de