Versichertenkartei – „Schwarze Liste“ HIS neu aufgerollt

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„Effiziente Betrugsbekämpfung und Risikoprüfung zum Vorteil aller Versicherten“ verspricht sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vom Neustart des Hinweis- und Informationssystems (HIS) der deutschen Versicherer am 1. April 2011, in dem Angaben zu Versicherten gespeichert werden.

Am Freitag, dem 01.04.2011, startet das überarbeitetes HIS, welches auch unter der Bezeichnung Uniwagnis oder „Schwarze Liste der Versicherer“ bekannt ist. Das bestehende System musste aus Datenschutz- und Transparenzgründen und aufgrund neuer Anforderungen an Technik neugestaltet werden.

Was ist das HIS?

In dieser Datenbank werden bestimmte Informationen über Versicherte gespeichert, um dem Versicherungsbetrug Einhalt zu gebieten. Versicherer können mit den HIS-Informationen über „Auffälligkeiten“ eines Versicherungskunden dessen Risikobewertung prüfen und ggf. anpassen.
Die Auskunftei im Onlineverfahren arbeitet getrennt nach Versicherungssparte. Das heißt: Ein Gesamtprofil einer Person über Versicherungssparten hinweg sei damit nicht möglich.
Ab dem Neustart des HIS am 1. April 2011 wird es von dem eigens dafür gegründeten Unternehmen informa Insurance Risk and Frau Prevention (IIRFP) GmbH betrieben, die ein Tochterunternehmen der Bertelsmann AG ist.

Wie und wann wird über mich was gemeldet?

Versicherungsunternehmen melden Vorkommnisse nach bestimmten Kriterien:

  • atypische Schadenhäufigkeiten
  • besondere Schadenfolgen
  • erschwerte Risiken
  • Auffälligkeiten im Schaden-/Leistungsfall

Eine Meldung an das HIS an sich bewirkt allerdings keine Leistungs- oder Versicherungsverweigerung. Ob eine bestimmte Leistung im Schadenfall bzw. der Abschluss einer Police abgelehnt oder eine Prämie neu berechnet werden muss, ergibt sich aus der Risikobewertung des Versicherten durch den jeweiligen Versicherer.

Wie erfahre ich von einem HIS-Eintrag?

Erfolgt ein Eintrag in das HIS, wird der betroffene Versicherte verständigt. Außerdem hat jeder Versicherungskunde die Möglichkeit zur sogenannten „Selbstauskunft“. Eine Auskunft pro Jahr ist kostenlos.

Wer wissen will, ob und welche Daten zu seiner Person im HIS eingetragen sind, kann dies auf postalischem Weg erfragen. Eine telefonische Auskunft ist aus datenschutzrechtlichen Gründen ausgeschlossen. Angaben zu Vor- und Nachname, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum, Anschrift sowie die Voranschriften der vergangenen fünf Jahre sind dafür an folgende Adresse zu richten:

informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH
Abteilung Datenschutz
Rheinstr. 99
76532 Baden-Baden

Im Falle einer Nachfrage im Kfz-Bereich ist die Übermittlung der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), des Kfz-Kennzeichens und eines Halternachweises notwendig.

Bei nicht zutreffenden Angaben kann der Versicherte einen Antrag auf Änderung bzw. Löschung der gespeicherten Daten stellen. Die Beschwerde kann an die IIRFP oder auch direkt an den Versicherer, der den Kunden benachrichtigt hat, gerichtet werden.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de