Gut versichert durch den Karneval

Das närrische Treiben während der Karnevalsfesttage ist immer auch eine Gefahrenquelle für Unfälle und Missgeschicke unterschiedlichster Art. Insbesondere Personenschäden können hier schnell Forderungen in Millionenhöhe mit sich bringen, wenn lange Klinikaufenthalte oder auch Berufsunfähigkeiten die Folge sind.

Eine Privathaftpflichtversicherung und Unfallversicherung sichern hier umfassend ab. Einen amüsanten Überblick über versicherte Leistungen rund um die Karnevalszeit gibt es hier: 

Schlüsselverlust Mietwohnungen.

Während eines Karnevalsumzugs verliert so mancher „Jeck“ nicht nur den Überblick, sondern gerne auch mal den Schlüssel zu seiner Mietwohnung. Die Kosten für den Austausch der Schließanlage sind oft ernüchternd.
Mit einer entsprechenden Privathaftpflichtversicherung können Sie beruhigt bis Aschermittwoch durchfeiern, denn der Schlüsselverlust einer Mietwohnung kann eingeschlossen werden.

Forderungsausfall

Wenn die Polonaise losgeht und sprichwörtlich „die Löcher aus dem Käse fliegen“ kann es durch einen unbeabsichtigten Rempler eines Mitfeiernden zu weitreichenden Folgen für Sie kommen.
Was, wenn der Verursacher keine adäquate Vorsorge nachweisen kann und sein Vermögen nicht ausreicht, um den entstandenen Forderungen nachzukommen? (Ein gesetzlich verbriefter Anspruch hilft Ihrem Kunden hierbei nicht wesentlich weiter.)
Auch hier kann eine Privathaftpflichtversicherung leisten: Damit der Geschädigte nicht auf seinen Ansprüchen sitzen bleibt, springt eine Privathaftpflichtversicherung mit der enthaltenen Forderungsausfalldeckung ein und übernimmt den entstandenen Schaden.

Mietsachschäden an beweglichen Sachen.

Karneval feiern ohne Kostüm? Das kommt für die meisten „Jecken“ nicht in Frage.
Das Kostüm sollte außerdem besonders individuell und ausgefallen sein! Doch nicht jeder hat solch einen Textilschatz im Kleiderschrank, denn Individualität hat bekanntlich seinen Preis.
Die Lösung: Ein Kostüm mieten. Doch was passiert, wenn auf der Karnevalsfeier durch ein eigens übergekipptes Glas Rotwein die Stimmung im Keller ist aus Sorge um die Kosten?!
Die Privathaftpflichtversicherung kann die Stimmung wieder aus dem Keller holen, denn hier können Schäden an gemieteten beweglichen Sachen mitversichert werden.

Ehrenamtliche Tätigkeiten.

Als Prinzenpaar, Funkenmariechen oder als Teil der Prinzengarde bei der Prunksitzung mitwirken, Spaß haben und auch anderen Menschen Freude bereiten – so sieht die optimale Aktivität im Karnevalverein aus.
Doch was ist, wenn ein Zuschauer aus Versehen zu Schaden kommt? Als Mitglied eines Karnevalvereins ist man dann normalerweise im Rahmen der Vereinshaftpflichtversicherung abgesichert. Besteht allerdings keine Absicherung von Seiten des Vereins, hätte Ihr Kunde für diese ehrenamtliche Tätigkeit Versicherungsschutz über eine Privathaftpflichtversicherung haben sollen.

Leistungen der Unfallversicherung rund um den Karneval.

Vorsicht bei tief fliegenden „Kammellen“ oder auch vorbeifahrenden Prunkwägen bei Karnevalsumzügen.
Denn bekommt Ihr Kunde bei einem Karnevalsumzug als Zuschauer aus Versehen einen Gegenstand ins Gesicht, könnte er im wahrsten Sinne des Wortes als Folge dessen „dumm“ aussehen! Gleiches gilt, wenn er unter einen Prunkwagen gerät. Wie die beiden unten angeführten Urteile zeigen, kann sich Ihr Kunde nicht darauf verlassen, dass jemand für den ihm entstandene Schaden aufkommt.
Besser Sie sorgen mit einer Unfallversicherung vor. Hierüber sind nicht nur die Unfallfolgen, sondern auch eventuell notwendige kosmetische Operationen nach einem Unfall abgesichert.

Urteile rund um Versicherung und Karneval.

Laut aktuellem Gerichtsurteil gehört das Werfen von kleinen Gegenständen zum Brauchtum und stellt keine unerlaubte Handlung dar.

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de