Das närrische Treiben während der Karnevalsfesttage ist immer auch eine Gefahrenquelle für Unfälle und Missgeschicke unterschiedlichster Art. Insbesondere Personenschäden können hier schnell Forderungen in Millionenhöhe mit sich bringen, wenn lange Klinikaufenthalte oder auch Berufsunfähigkeiten die Folge sind.
Eine Privathaftpflichtversicherung und Unfallversicherung sichern hier umfassend ab. Einen amüsanten Überblick über versicherte Leistungen rund um die Karnevalszeit gibt es hier:
Schlüsselverlust Mietwohnungen.
Während eines Karnevalsumzugs verliert so mancher „Jeck“ nicht nur den Überblick, sondern gerne auch mal den Schlüssel zu seiner Mietwohnung. Die Kosten für den Austausch der Schließanlage sind oft ernüchternd.
Mit einer entsprechenden Privathaftpflichtversicherung können Sie beruhigt bis Aschermittwoch durchfeiern, denn der Schlüsselverlust einer Mietwohnung kann eingeschlossen werden.
Forderungsausfall
Wenn die Polonaise losgeht und sprichwörtlich „die Löcher aus dem Käse fliegen“ kann es durch einen unbeabsichtigten Rempler eines Mitfeiernden zu weitreichenden Folgen für Sie kommen.
Was, wenn der Verursacher keine adäquate Vorsorge nachweisen kann und sein Vermögen nicht ausreicht, um den entstandenen Forderungen nachzukommen? (Ein gesetzlich verbriefter Anspruch hilft Ihrem Kunden hierbei nicht wesentlich weiter.)
Auch hier kann eine Privathaftpflichtversicherung leisten: Damit der Geschädigte nicht auf seinen Ansprüchen sitzen bleibt, springt eine Privathaftpflichtversicherung mit der enthaltenen Forderungsausfalldeckung ein und übernimmt den entstandenen Schaden.
Mietsachschäden an beweglichen Sachen.
Karneval feiern ohne Kostüm? Das kommt für die meisten „Jecken“ nicht in Frage.
Das Kostüm sollte außerdem besonders individuell und ausgefallen sein! Doch nicht jeder hat solch einen Textilschatz im Kleiderschrank, denn Individualität hat bekanntlich seinen Preis.
Die Lösung: Ein Kostüm mieten. Doch was passiert, wenn auf der Karnevalsfeier durch ein eigens übergekipptes Glas Rotwein die Stimmung im Keller ist aus Sorge um die Kosten?!
Die Privathaftpflichtversicherung kann die Stimmung wieder aus dem Keller holen, denn hier können Schäden an gemieteten beweglichen Sachen mitversichert werden.
Ehrenamtliche Tätigkeiten.
Als Prinzenpaar, Funkenmariechen oder als Teil der Prinzengarde bei der Prunksitzung mitwirken, Spaß haben und auch anderen Menschen Freude bereiten – so sieht die optimale Aktivität im Karnevalverein aus.
Doch was ist, wenn ein Zuschauer aus Versehen zu Schaden kommt? Als Mitglied eines Karnevalvereins ist man dann normalerweise im Rahmen der Vereinshaftpflichtversicherung abgesichert. Besteht allerdings keine Absicherung von Seiten des Vereins, hätte Ihr Kunde für diese ehrenamtliche Tätigkeit Versicherungsschutz über eine Privathaftpflichtversicherung haben sollen.
Leistungen der Unfallversicherung rund um den Karneval.
Vorsicht bei tief fliegenden „Kammellen“ oder auch vorbeifahrenden Prunkwägen bei Karnevalsumzügen.
Denn bekommt Ihr Kunde bei einem Karnevalsumzug als Zuschauer aus Versehen einen Gegenstand ins Gesicht, könnte er im wahrsten Sinne des Wortes als Folge dessen „dumm“ aussehen! Gleiches gilt, wenn er unter einen Prunkwagen gerät. Wie die beiden unten angeführten Urteile zeigen, kann sich Ihr Kunde nicht darauf verlassen, dass jemand für den ihm entstandene Schaden aufkommt.
Besser Sie sorgen mit einer Unfallversicherung vor. Hierüber sind nicht nur die Unfallfolgen, sondern auch eventuell notwendige kosmetische Operationen nach einem Unfall abgesichert.
Urteile rund um Versicherung und Karneval.
Laut aktuellem Gerichtsurteil gehört das Werfen von kleinen Gegenständen zum Brauchtum und stellt keine unerlaubte Handlung dar.