Gemäß § 204 der Versicherungsbedingungen hat jeder Kunde das Recht innerhalb seiner Versicherungsgesellschaft den Tarif in der privaten Krankenversicherung zu wechseln.
Ohne eine eingehende Beratung gelingt es Kunden meist alleine nicht, diesen Vorgang positiv für sich abzuwickeln.
Schauen Sie sich hierzu den folgenden Film an :
Weitergehende Informationen erhalten Sie auf unserer gesonderten Webseite zu diesem Thema unter :
http://www.maeuselein.pkv-tarifoptimierer.de
Für eine eingehende persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.