Mehr Sonne, aber sicher!

Ganz Deutschland sonnte sich am Wochenende. Bei Temperaturen von 25 bis 30 Grad verschlug es einige sogar an den Strand oder ins Freibad. Gute Laune war angesagt und das können Wissenschaftler der Wake Forest Universät in North Carolina mittels einer Studie begründen. Die Forscher gehen davon aus, dass durch die Bestrahlung mit UV-Licht Endorphine ausgeschüttet werden.

Doch die Sonnenstrahlen bergen auch Gefahren. Einige haben es vielleicht am Wochenende am eigenen Leib schmerzhaft erfahren müssen. Nach dem Sonnenbaden kam der erste Sonnenbrand des Jahres und jeder Sonnenbrand erhöht das Hautkrebsrisiko.

Jedes Jahr erkranken 224.000 Menschen neu an Hautkrebs, 26.000 davon am besonders gefährlichen malignen Melanom. Zunehmend bei jüngeren Menschen und insbesondere bei Frauen wird der so genannte „schwarze“ Hautkrebs diagnostiziert. Der größte Krankheitsfaktor dafür ist die UV-Strahlung. Zudem lässt zu viel UV-Licht die Haut schneller altern. Deshalb empfiehlt es sich die Sonne nur in Maßen zu genießen und dabei auf einen entsprechenden Sonnenschutz zu achten.

Sonnenschutzmittel mit entsprechendem Lichtschutzfaktor sind bei längeren Sonnenbädern Pflicht. Bei heller Haut sollten Cremes mit einem Lichtschutzfaktor von 30 oder mehr und bei dunklerer Haut Cremes mit einem Lichtschutzfaktor von etwa 20 genutzt werden. Wichtig dabei ist, dass die Sonnencreme oder -milch sowohl vor UV-A als auch vor UV-B-Strahlung schützt. Ein wasserfestes Sonnenschutzmittel schützt auch beim Baden.

Gesundheitsexperten empfehlen für den Sommer, sich in der Sonne nicht aus-, sondern anzuziehen. Weiterhin sollte die pralle Sonne eher gemieden werden. Vor allem im Urlaub sollte man sich ein Beispiel an den südlichen Gewohnheiten nehmen und zwischen elf und 15 Uhr lieber Siesta halten.
T-Shirts aus leichtem, sonnendichtem Gewebe schützen ebenso wie ein Kopfschutz. Auch eine Sonnenbrille mit UV-Filter gehört zum notwendigen Sonnenschutz.

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte sich jeder regelmäßig zur Hautkrebsvorsorgeuntersuchung begeben. Diese wird ab dem 35. Lebensjahr von der Krankenkasse übernommen und kann alle zwei Jahre kostenfrei gemacht werden. Der Arzt kann zudem ratsame Tipps zum richtigen UV-Schutz und zur Krebsprävention geben. Weiterführende Informationen zur richtigen Absicherung von Krebsrisiken liefern Versicherungsvermittler.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de