Versicherungsschutz für Fahrradfahrer

Für Fahrradfahrer gibt es keine Versicherungspflicht in Deutschland. Trotzdem kann es sinnvoll sein, für bestimmte Risiken eine Versicherung abzuschließen, bevor man sich auf den Drahtesel schwingt. Nicht nur ein Diebstahl des Rades birgt finanzielle Risiken.

 

Radfahren ist so beliebt wie nie! Derzeit werden in deutschen Haushalten mehr als 70 Millionen Fahrräder genutzt, berichtet die Bundesregierung. Und weil das Radfahren nicht nur gesund ist, sondern auch umweltschonend, hat das Bundeskabinett im Herbst 2012 einen „Nationalen Radverkehrsplan 2020“ verabschiedet, um noch mehr Menschen zur Nutzung des Rades zu bewegen.

Aber natürlich birgt so eine Radfahrt auch Risiken. Im Jahr 2012 wurden laut Angaben des Statistischen Bundesamtes 74.370 Radfahrer leicht oder schwer verletzt, 406 Radfahrer kamen sogar ums Leben. Umso wichtiger kann es sein, für den Fall des Falles vorzusorgen. Eine Unfallversicherung zahlt, wenn der Radler bei einem Unfall ein bleibenden Schaden erleidet und kein anderer Verkehrsteilnehmer dafür haften muss.

 

Haftpflichtversicherung schützt vor Ansprüchen Dritter

 

Richtig teuer kann es werden, wenn man selbst mit dem Rad einen Unfall verursacht. Mitunter reicht schon eine kleine Unachtsamkeit aus, damit man in eine Schuldenfalle hinein radelt. Wen ein Radler etwa auf dem Gehweg fährt, einen Passanten übersieht und umstößt, muss er mit sechsstelligen Schadensforderungen rechnen, wenn der Fußgänger einen dauerhaften Gesundheitsschaden erleidet. Dem Unfallverursacher werden dann die Kosten für Therapien, Verdienstausfall und eine lebenslange Pflegebetreuung in Rechnung gestellt.

 

Deshalb ist eine Privathaftpflichtversicherung ein unbedingtes Muss für Radfahrer. Sie leistet Ersatz, wenn eine dritte Person geschädigt wird und Haftpflichtansprüche geltend macht. Wenn es sich bei dem Fahrrad um ein schnelles Elektrogefährt handelt, muss sogar eine extra Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen und ein Mopedkennzeichen genutzt werden. Privathaftpflichtverträge leisten häufig nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

 

Hausratversicherung – Diebstahlschutz nicht immer enthalten

 

Auch vor Langfingern soll das Rad geschützt sein. Schließlich werden pro Tag in Deutschland bis zu 1.000 Fahrräder gestohlen. Ein sicherer Abstellort und schwer zu öffnende Schlösser sind ein Muss, nützen aber nicht immer. Gerade in Großstädten sehen sich die Radbesitzer mit professionellen Banden konfrontiert, die selbst schwierige Schlösser blitzschnell knacken können.

 

Häufig reicht es aus, eine gute Hausratversicherung zu besitzen, um den Diebstahl eines Rades ersetzt zu bekommen. Hier muss in den Verträgen gut nachgelesen werden. Manche Versicherer erbringen keine Leistung, wenn das Rad in der Nacht zwischen 22:00 und 06:00 Uhr geklaut wird. Andere wiederum sehen nur eine geringe oder gar keine Entschädigung vor, wenn Räder aus Gemeinschaftsräumen wie Fluren oder Hinterhöfen entwendet werden. Auch Zubehör wie Kinderanhänger ist nicht in jedem Vertrag enthalten und muss unter Umständen gegen Aufpreis versichert werden.

 

Alternativ kommen auch spezielle Fahrradversicherungen in Betracht. Sie leisten häufig auch bei Vandalismusschäden oder wenn das Rad nach einem Unfall repariert werden muss. Ein Versicherungsexperte kann helfen, den passenden Schutz für den Drahtesel zu finden!

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de