Brandgefahr durch Ethanol-Kamine

Öfen ohne Schornstein werden immer beliebter. Sogenannte Bioethanol-Kamine versprechen ein angenehm flackerndes Feuer – ganz ohne Rauch. Manche Anbieter erwecken in ihrer Werbung den Eindruck, das Gerät erzeuge genug Wärme für gemütliche Kaminabende. Das ist grundsätzlich nicht falsch – denn wo Feuer ist, ist auch Wärme. Allerdings entstehen beim Verbrennen des Ethanols Kohlenstoffdioxid und Wasser, weshalb immer ausreichend gelüftet werden muss. Dies macht jeden Heizeffekt zunichte.

Viel kritischer ist jedoch die unterschätzte Brand- und Explosionsgefahr. Ethanol-Feuerstellen sind nicht genehmigungspflichtig und gelten daher als harmlose Dekoration. Leider ist es in der Vergangenheit wiederholt zu teils schweren Unfällen mit Ethanol-Brennern gekommen. Ursache waren meist Bedienungsfehler, aber auch mangelhafte Billiggeräte oder instabile „Tischfeuer“. Inzwischen gibt es zwar eine Norm (DIN 4734: „Dekorative Feuerstellen für flüssige Brennstoffe“), die vorschreibt, welche Kriterien ein sicherer Ethanol-Kamin erfüllen muss. Eine Pflicht zum Prüfen besteht aber nicht.

Unsere Tipps zum sicheren Umgang mit Bioethanol-Kaminen

  • Prüfen Sie grundsätzlich, ob offene Flammen in Ihrem Haushalt einen sicheren Platz hätten. Mit kleinen Kindern oder Haustieren sollten Sie auf einen Ethanol-Kamin verzichten.
  • Stellen Sie den Kamin mit ausreichend Abstand zu Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen auf.
  • Testen Sie die Standsicherheit des Geräts gegen Verschieben, Rutschen und Kippen.
  • Benutzen Sie möglichst reines und damit schadstofffreies Ethanol.
  • Lagern Sie Ethanol in Räumen, in denen keine offenen Flammen entfacht werden.
  • Achten Sie darauf, dass die Brennstäbe nicht auslaufen können.
  • Saugen Sie ausgelaufenes Ethanol mit trockenen Tüchern auf und entsorgen Sie diese außerhalb der Wohnung.
  • Zünden Sie den Kamin mit einem Stabfeuerzeug an. Halten Sie Abstand.
  • Lüften Sie regelmäßig. Beim Verbrennen von Bioethanol entsteht neben Wasser auch Kohlenstoffdioxid.
  • Gerät Ethanol außerhalb des Kamins in Brand, versuchen Sie, die Flammen sofort zu ersticken. Ist kein Feuerlöscher oder eine spezielle Löschdecke im Haus, verwenden Sie eine schwere Baumwolldecke.
  • Füllen Sie den Kamin niemals nach, wenn er noch brennt oder heiß ist. Achten Sie auf die Herstellerangaben.
  • Lassen Sie das Feuer nie unbeaufsichtigt.

 

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Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

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Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

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Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

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Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

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53117 Bonn, www.bafin.de

 

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