In Deutschland gilt bei Eis, Schnee, Schneematsch und Reifglätte eine gesetzliche Winterreifenpflicht. Falls Sie bei diesen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen erwischt werden, zahlen Sie 40 EUR Bußgeld. Behindern Sie andere Verkehrsteilnehmer, werden sogar 80 EUR fällig, außerdem 1 Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Nur wer seinen Wagen in der kalten Jahreszeit konsequent stehen lässt, braucht keine Winterreifen aufzuziehen.Eine unpassende Bereifung hat auch Folgen für den Versicherungsschutz, nämlich für Haftpflicht und Vollkasko. Die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt den Gegner zwar, wenn man wegen falscher Reifen einen Unfall verschuldet. Der Versicherer unterstellt in diesem Fall jedoch grobe Fahrlässigkeit und beteiligt den Versicherungsnehmer je nach Grad des Verschuldens und den Besonderheiten des Einzelfalls mit bis zu 5.000 EUR am Schaden. Auch in der Vollkaskoversicherung muss man eine Kürzung der Versicherungsleistung hinnehmen, wenn das eigene Auto beschädigt wird.
Keine Ausnahmen in Österreich
Im Nachbarland Österreich herrscht übrigens absolute Winterreifenpflicht: Wer zwischen 1. November und 15. April dort mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert anders als in Deutschland auch auf trockener Straße ein hohes Bußgeld.
Will man eine Geldstrafe und Kürzung der Versicherungsleistung vermeiden, müssen in den Wintermonaten entsprechende Reifen aufgezogen werden. Die Profiltiefe bei Winterreifen sollte aus Sicherheitsgründen mindestens 4 mm betragen, gesetzlich vorgeschrieben sind allerdings nur 1,6 mm. Das spezielle Material bleibt bei niedrigen Temperaturen elastisch, das Profil auch auf verschneiten und matschigen Straßen griffig. Über die gesamte Nutzungsdauer des Autos gesehen, ist Saisonbereifung übrigens kaum teurer; denn Reifen, die nur das halbe Jahr gefahren werden, halten doppelt so lange.
Wer einen Neuwagen bestellt, sollte mit dem Verkäufer als Zugabe einen Satz Stahlfelgen für die Winterreifen aushandeln – oft schenkt der Händler sogar die Reifen gleich mit.