Arbeitskraftabsicherung

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6 Ver­si­che­run­gen gegen Arbeits­un­fä­hig­keit

Wer durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr arbeiten kann, muss abgesichert sein. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Wir stellen sie vor.

Der Verlust der Arbeitskraft bedeutet ein großes existenzielles Risiko. Fällt das Erwerbseinkommen weg, ist meist der gewohnte Lebensstandard gefährdet. Immerhin jeder vierte Versicherte wird im Schnitt wenigstens einmal im Leben berufsunfähig. Betroffen sind nicht nur körperlich schwer Arbeitende, sondern auch Büroangestellte. Denn die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sind inzwischen Nervenerkrankungen, wozu auch psychische Leiden gehören.

 

Es gibt zahlreiche Versicherungen, die im Notfall durch eine monatliche Rente oder mit einer einmaligen Geldsumme helfen. Wann der Versicherer zahlt, wie umfangreich die Leistung ist und wie hoch die Prämie ausfällt, ist dabei verschieden. So kann jeder ein für sich geeignetes Produkt finden – passend zu seinen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten.

 

  1. Grundfähigkeitsversicherung

Bei der Grundfähigkeitsversicherung werden, wie der Name schon sagt, bestimmte grundlegende Fähigkeiten versichert. Dazu zählen zum Beispiel das Sehen, Sprechen, Gehen, Autofahren oder Treppensteigen. Wer Fähigkeiten verliert, die im Vertrag bestimmt wurden, bekommt von der Versicherung eine vertraglich vereinbarte Monatsrente. Für einen Musiker wäre es zum Beispiel nützlich, sein Gehör zu versichern. Ein Vielfahrer, der sein Auto für den Job braucht, ist auf seine Fähigkeit zum Autofahren angewiesen. In der Regel wird ein Katalog an Fähigkeiten versichert.

Egal welchen Beruf der Betroffene ausübt: In jedem Fall muss ein Arzt feststellen, dass die Einschränkung über einen gewissen Mindestzeitraum besteht. Das können mehrere Monate oder wenige Jahre sein. Wie lange genau, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

 

  1. Unfallversicherung

In knapp zehn Prozent aller Fälle führt ein Unfall zur Berufsunfähigkeit. Dann kann zusätzlich eine privateUnfallversicherung helfen. Sie zahlt bei bleibenden Schäden einen Einmalbetrag und – abhängig vom Vertrag – eine Rente bei besonders schweren Beeinträchtigungen. Vorteil gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung: Die private leistet nicht nur bei Arbeits-, sondern auch bei Freizeitunfällen, die das Gros der Unfälle ausmachen.

Die Höhe der Leistung hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und dem Invaliditätsgrad ab, der sich wiederum aus der sogenannten „Gliedertaxe“ des Versicherers ergibt. Je nach Vertrag kann der Verlust des Arm einen Invaliditätsgrad von 70 Prozent bedeuten oder der Verlust des Daumens 20 Prozent. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro würde der Versicherer entsprechend 70.000 Euro oder 20.000 Euro auszahlen. Wurde eine Unfallrente vereinbart, gibt es die häufig ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent.

Zu den Leistungen einer privaten Unfallversicherung gehören auch das Krankenhaustage- und das Genesungsgeld. Damit lassen sich Verdienstausfälle während der Behandlung kompensieren. Führt der Unfall zum Tod, gibt es auch für die Hinterbliebenen Geld.

  1. Berufsunfähigkeitsversicherung

Am häufigsten müssen Menschen aufgrund einer Erkrankung ihren Beruf aufgeben. Für solche Fälle ist die Berufsunfähigkeitsversicherung da. Sie leistet nämlich nicht nur bei Unfällen, sondern deckt auch alle Krankheiten ab – ganz gleich ob es sich um ein psychisches Problem wie Burn-out handelt oder eine kaputte Hüfte. Voraussetzung für eine monatliche Rente: In der Regel muss der Betroffene zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sein. Außerdem muss die Beeinträchtigung über einen gewissen Zeitraum fortbestehen. Bei vielen Anbieter wenn sie voraussichtlich länger als ein halbes Jahr bestehen bleibt.

Die Höhe der Rente lässt sich individuell vereinbaren und im Idealfall 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens betragen. Das Geld fließt meist dann, wenn der Betroffene seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Wenn im Vertrag die sogenannte abstrakte Verweisung ausgeschlossen ist, spielt es meist keine Rolle, ob der Versicherte noch in einem anderen Job arbeiten könnte. Auch Pflegebedürftige können als berufsunfähig gelten – je nach vertraglicher Vereinbarung.

Es lohnt sich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abzuschließen. Denn je jünger und gesünder jemand ist, desto geringer fallen die Beiträge aus.

Kein Schutz ohne Gesundheitsprüfung

Egal wie sich Arbeitnehmer gegen den Verlust der Arbeitskraft absichern: Vor Vertragsabschluss steht meist eine Gesundheitsprüfung an. Damit schätzt der Versicherer die Wahrscheinlichkeit ab, dass bei dem Kunden ein Leistungsfall eintritt. Die Fragen müssen Kunden ehrlich beantworten, andernfalls kann der Versicherer später Leistungen verweigern. Das Ergebnis der Prüfung fließt in die Berechnung der Prämie ein. Wer ein niedrigeres Risiko für den Verlust der Arbeitskraft aufweist, weil er zum Beispiel nicht raucht, bekommt auch einen günstigeren Vertrag.

Wer aufgrund von Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhält oder hohe Prämien dafür bezahlen müsste, für den kann zum Beispiel eine Erwerbsunfähigkeits- oder Multi-Risk-Versicherung eine Alternative sein. Es gibt auch eine Versicherung ohne Gesundheitsprüfung: In der Unfallversicherung wird der Regel darauf verzichtet.

  1. Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Ähnlich wie die Berufsunfähigkeitspolice funktioniert die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Auch sie deckt den Verlust der Arbeitskraft durch Unfälle und alle körperlichen und psychischen Erkrankungen ab. Sie leistet aber erst, wenn der Versicherte überhaupt keiner Arbeit mehr nachgehen kann. Wann jemand als erwerbsunfähig gilt, ist nicht einheitlich definiert. Die Bestimmungen unterscheiden sich je nach Anbieter.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann vor allem für körperlich schwer arbeitende Menschen – etwa Handwerker – eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Da sie für diese wegen ihrer größeren körperlichen Beanspruchung im Job und dem damit verbundenen größeren Risiko höhere Prämien zahlen müssen.

  1. Dread-Disease- oder Critical-Illness-Versicherung

Übersetzt bedeutet Dread Disease so viel wie „schwere Erkrankung“. Manchmal wird das Produkt auch Critical Illness-Versicherung genannt, was wörtlich übersetzt „kritische Krankheit“ bedeutet. Genau solche schweren Fälle soll sie auch absichern: zum Beispiel Krebs, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Alzheimer oder Parkinson. Im Vertrag können mehrere Krankheiten definiert werden.

Grundsätzlich gilt: Je mehr Krankheiten die Versicherung abdeckt, desto höher ist der Beitrag. Damit kann der Versicherte zum Beispiel behindertengerechte Umbauten am Haus oder in der Wohnung bezahlen oder die Zeit für eine berufliche Umorientierung finanziell überbrücken.

  1. Multi-Risk-Versicherung

Die Multi-Risk-Versicherung – auch Funktionsinvaliditätsversicherung genannt – ist eine Kombination aus verschiedenen Policen. Das Paket kann zum Beispiel aus einer Grundfähigkeitsversicherung bestehen, die Sehen und Hören abdeckt, und zusätzlich eine Dread-Disease-Versicherung sowie eine Unfall- oder Pflegeversicherung beinhalten. Die einzelnen Bausteine sorgen in der Summe für einen Rundumschutz gegen Krankheit und Unfälle.

 

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

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