Der steuerliche Freibetrag im Ehrenamt ist rückwirkend zum 1. Januar 2013 erhöht worden. Dadurch können Ehrenamtliche Übungsleiter jetzt mehr hinzuverdienen.
Der Übungsleiterfreibetrag war im Jahr 2012 noch auf 2100 .- Euro beschränkt, dieser wurde jetzt um 300.- Euro auf nunmehr 2400 .- Euro erhöht. Als Übungsleiter gilt, wer anderen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt.
Auch die Ehrenamtspauschale wurde auf 720 .- Euro erhöht. Diese Pauschale können z.B. Vereinsvorsitzende, Schiedsrichter, Hallen- oder Platzwarte, Schriftführer oder Kassenwarte in Anspruch nehmen. Hauptsache Sie stehen im Dienst der Gesellschaft. Diese Pauschale kann leider nicht mit dem Übungsleiterfreibetrag kombiniert werden.