Bereits seit dem 19.01.2013 gibt es neue Regeln zu unseren Führerscheinen.
Eine Besonderheit betrifft vor allem die älteren Jahrgänge.
Wer seinen Führerschein bereits vor dem 01.04.1980 erhalten hat, kann jetzt schnell in den Genuss einer begrenzten Nutzung von Motorräder kommen. Hier geht es um die neue Version des Motorradführerschein mit der Bezeichnung A 2.
Der neue A2-Führerschein zum Führen von Motorrädern bis 35 kW bei einem Mindestleistungsgewicht von 0,2 kW/kg. Das Motorrad muss also bei knapp 48 PS mindestens 175 Kilogramm wiegen.
Durch eine einfache Prüfung ( Überlandfahrt, Slalom, bremsen und ausweichen ) kann der A2 Führerschein erworben werden. Keine Pflichtstunden, keine Theorie, nur ein bischen Übung und Geschicklichkeit. Die Kosten halten sich mit ca 175 .- Euro auch in überschaubare Grenzen.
Wer also bisher schon immer mit einem Motorrad geliebäugelt hat, der kann jetzt loslegen. Die Motorradhersteller haben sich diese Änderung bereits zu Nutze gemacht und bieten eine Vielzahl von neuen Modellen die diese A2 Regeln erfüllen.
Für die Berechnung der dazugehörenden Versicherung stehen wir Ihnen dann gern zur Verfügung.