Wann jemand grob fahrlässig gehandelt hat, lässt sich im Allgemeinen mit gesundem Menschenverstand erkennen. Da aber jeder verschiedene Auffassungen davon hat, können sich Versicherung und Versicherter oft nicht einig werden, ob der Schaden nun selbst verschuldet war oder nicht. In diesen Fällen muss dann von einem Gericht entschieden werden, mit entsprechendem Aufwand und Kosten.
Gehen Sie deshalb erst gar kein Risiko ein und versichern Sie sich optimal mit den Sachprodukten von Makler-Mäuselein !