Mofas brauchen ab 01. März ein neues Versicherungskennzeichen

Mofa-Fahrer, aufgepasst! Wie jedes Jahr müssen Moped- und Kleinkraftradbesitzer ihr Versicherungskennzeichen austauschen, damit sie den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz nachweisen können. Ab dem 01. März ist das neue Kennzeichen grün statt blau.

 

Das Mofa boomt wieder. Gerade in den Innenstädten, wo Parkplätze rar und die Wege kurz sind, sieht man immer öfter Menschen mit den stylischen Zweirädern fahren. Zudem bahnt sich ein neuer Trend an: In Deutschland werden immer mehr E-Bikes verkauft. Allein für das Jahr 2011 meldete der Industrie-Zweirad-Verband über 310.000 verkaufte Elektrofahrräder bundesweit!

 

Wer ein Leichtkraftrad besitzt, der muss sein Gefährt nicht beim Straßenverkehrsamt melden. Dies gilt für alle Fahrzeuge wie Mofas, Mopeds und Mokicks bis 50 Kubikzentimeter Hubraum, deren Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht überschreitet. Aber da man auch mit einem Zweirad ordentlich Schaden anrichten kann, ist für diese Fahrzeuge gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) eine Kfz-Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

 

Der Besitz einer Haftpflichtversicherung wird durch ein Kennzeichen am Fahrzeug deutlich, das jedes Jahr erneuert werden muss. Der Stichtag für den Kennzeichenwechsel ist auch dieses Jahr wieder der 01. März. Damit keiner schummeln kann und sich ohne Versicherungsschutz auf die Straße begibt, wird die Aktualität des Kennzeichens mit einer wechselnden Farbe gekennzeichnet. Die Schrift ist im Rhythmus von drei Jahren abwechselnd grün, blau oder schwarz auf weißem Hintergrund.

 

Zum Beginn des Monats März müssen dann alle Mopeds mit einem grünen Nummernschild bestückt sein. Die bisherigen blauen Kennzeichen verlieren ihre Gültigkeit. Wer sich dann mit den alten Nummernschildern auf die Straße wagt, riskiert ein hohes Bußgeld.

 

Die Kombination aus drei Buchstaben in der zweiten Zeile des Schildes gibt darüber Auskunft, welcher Versicherer im Schadensfall haftet. E-Bikes sind übrigens nur dann versicherungspflichtig, wenn das Fahrzeug die maximale Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h überschreitet. Dennoch sollten auch Fahrer mit einem langsameren Rad über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachdenken. Ein Unfall mit solch einem Bike kann den finanziellen Ruin bedeuten, wenn man etwa einen Fußgänger übersieht, dieser stürzt und einen dauerhaften Gesundheitsschaden davonträgt. Schnell machen die finanziellen Forderungen inklusive Reha-Leistungen einen sechsstelligen Betrag aus. Da lautet das Motto: Vorsorgen ist besser als zahlen!

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de