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So sparen Paare Versicherungsbei­träge in der gemeinsamen Woh­nung

Klingt unromantisch, spart aber bares Geld: Ziehen verliebte Paare in eine gemeinsame Wohnung, können sie bei bestimmten Policen sparen, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren.

Wo bringen wir die Lampen an? Wie steht es um den Internetanschluss in der neuen Bleibe? Brauchen wir noch etwas aus dem Baumarkt? Paare, die in eine gemeinsame Wohnung ziehen, haben in der Regel eine lange To-Do-Liste. Versicherungen stehen darauf sicherlich nicht ganz oben. Sie sollten jedoch nicht hinten runterfallen. Diese Policen sollten sich Paare, die zusammengezogen sind, genau anschauen – und im Zweifelsfall mit ihrem Versicherer oder Vermittler anpassen.

 

 

 

 

 

Bei der privaten Haftpflichtversicherung sparen

Wenn Paare einen gemeinsamen Haushalt bilden, können sie sich für eine private Haftpflichtversicherung entscheiden. Dafür bietet es sich an, eine Person in die bestehende Haftpflichtpolice der anderen Person aufzunehmen und den anderen Versicherungsvertrag am Ende des Versicherungsjahres zu kündigen. Für beide Partner ändert sich dadurch der Haftpflichttarif. Der neue Beitrag ist in der Regel günstiger als die Summe der beiden einzelnen Policen. Gut zu wissen: Auch unverheiratete Paare können ihren Haftpflichtschutz zusammenlegen.

 

Versicherer und Verbraucherschützer sind sich einig: Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Mindestens 85 Prozent der Haushalte in Deutschland vertrauen auf den Schutz einer privaten Haftpflicht.

 

Die private Haftpflichtversicherung versichert das finanzielle Risiko, das nach einem Schaden auf den Verursacher zukommen kann. Wer einem Dritten versehentlich einen Schaden zufügt, muss dafür in voller Höhe aufkommen – ein Risiko, das in den finanziellen Ruin führen kann. Der Schuldige kann im schlimmsten Fall mit Haus, Grundbesitz sowie seinem gesamten Vermögen haften.

 

Hausrat nicht doppelt versichern

Bezieht ein Paar die gemeinsame Wohnung, reicht eine Hausratpolice aus. Das Paar sollte prüfen, wer von beiden die ältere Hausratversicherung hat – und diese dann der neuen Wohnung anpassen. Die neuere Police kann in der Regel problemlos gekündigt werden. Vergrößert sich der Hausstand – und damit auch sein Wert – ist eine Anpassung der Versicherungssumme ratsam. Der Grund: Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, besteht die Möglichkeit, dass die Versicherten im Schadensfall auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben. In diesem Fall spricht man von Unterversicherung.

 

Rechtsschutzversicherung: Partner mit aufnehmen

Bei Rechtsschutzversicherungen gibt es die Möglichkeit, den Partner in den bestehenden Vertrag mit aufzunehmen. Bei vielen Versicherern ist das auch ohne Heirat möglich. Voraussetzung dafür ist, dass das Paar in einer Wohnung zusammenlebt und keinen Single-Tarif abgeschlossen hat. Um den Partner mitzuversichern, sollten Verbraucher auf jeden Fall ihren Rechtsschutzversicherer oder Vermittler kontaktieren.

 

Kfz-Versicherung: Fahrerkreis anpassen

Für die Kfz-Versicherung spielt es eine Rolle, wie viele Personen ein Auto fahren. Wenn Paare nicht nur die Wohnung, sondern auch ein Auto gemeinsam nutzen, sollten sie das ihrem Kfz-Versicherer mitteilen.

 

Bei eigener Immobilie: Risikolebensversicherung nicht vergessen

Ziehen Paare in ein Eigenheim, müssen viele einen Immobilienkredit abbezahlen. In dieser Konstellation können sich Paare mit einer Risikolebensversicherung für den Todesfall absichern. Verstirbt eine Person frühzeitig, zahlt die Risikolebensversicherung den Hinterbliebenen einen vorab festgelegten Geldbetrag aus, die sogenannte Todesfallsumme. Damit lässt sich nicht nur der Einkommensverlust kompensieren, sondern auch laufende Kredite tilgen.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung: Jeder braucht eine

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist keine Police von der Stange. Alter, Beruf, Einkommen, gewünschte Rente sowie der Gesundheitszustand des Versicherten spielen hier zusammen. Weil eine Berufsunfähigkeitsversicherung sehr stark auf das Leben der versicherten Person zugeschnitten ist, können diese wichtigen Policen nicht zusammengelegt werden. Besonders für junge Menschen mit nur geringem Finanzpolster oder Familien mit Alleinverdiener ist der Schutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung ratsam, sollte das Einkommen aus gesundheitlichen Gründen plötzlich ausfallen.

 

Ihren Bedarf erfahren Sie hier :

 

https://www.makler-maeuselein.de/bedarfsermittlung/

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de