Elektroautos versichern

 

Dar­auf müs­sen Auto­fah­rer ach­ten

Welche Versicherungen sind für mein Elektrofahrzeug vorgeschrieben, welche sind sinnvoll? Und mit welcher Förderung kann ich rechnen? Die Antworten im Überblick.

Corona hat auch vor dem Automarkt nicht Halt gemacht. Im vergangenen Jahr wurden 20 Prozent weniger Autos neu zugelassen als 2019. Die Statistik des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) verzeichnet im Krisenjahr jedoch einen bemerkenswerten Trend. Pkw mit reinem Elektroantrieb legten bei den Neuzulassungen mit 206 Prozent im Vergleich zum Vorjahr deutlich zu. Die E-Mobilität, so das KBA, sei „in der Mitte der mobilen Gesellschaft angekommen“. Auf dieser Seite finden E-Autofahrer alles, was sie rund um die Kfz-Versicherung der Stromer wissen müssen.

 

Elektroautos & Kfz-Versicherung: Was muss ich beachten?

Elektroautos unterliegen – wie Benziner und Diesel auch – der Versicherungspflicht. Heißt: Ohne Versicherung dürfen sie nicht auf die Straße. Zwingend notwendig ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Kfz-Haftpflicht entschädigt die Unfallopfer. Sie kommt für die Schäden am fremden Fahrzeug auf, für weitere Sachschäden wie etwa an Gebäuden und für Personenschäden.

Teil- und Vollkaskoversicherung sind optional. Eine Teilkasko übernimmt unter anderem die Schäden bei Diebstahl oder einem Wildunfall. Die Vollkasko-Versicherung leistet darüber hinaus nach einem selbstverschuldeten Unfall auch für die Schäden am eigenen Auto.

 

Welche Besonderheiten gibt es bei Elektroautos?

Herzstück eines jeden E-Fahrzeugs ist der Akku. Geht dieser kaputt, wird es teuer. Gut zu wissen für Autofahrer: Der Akku ist als Fahrzeugteil in die Kaskoversicherung eingeschlossen. Drei Konstellationen für den Versicherungsschutz sind denkbar:

 

  1. Das E-Auto ist geleast

Es spielt in der Kaskoversicherung für den Versicherungsschutz keine Rolle, ob es sich um ein gekauftes oder ein geleastes Fahrzeug handelt. Bei einem Leasingfahrzeug verlangt der Leasinggeber in der Regel den Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Der Akku ist dann zum Beispiel bei Unfällen oder einem Diebstahl versichert. Ohne eine Kaskoversicherung müsste der Verbraucher jeglichen Schaden am Auto dem Leasinggeber aus eigener Tasche ersetzen.

 

  1. Der Akku ist geleast

Wenige Autohersteller bieten auch die Möglichkeit an, nur den Akku zu leasen. Häufig gibt der Hersteller eine Gewährleistung auf die Funktionstüchtigkeit – aber nicht auf Schäden wie Diebstahl, Marderbisse oder Brände. Auch in dieser Konstellation ist deshalb eine Kaskoversicherung notwendig, wenn E-Auto-Fahrer den teuren Akku nicht selbst ersetzen wollen. Wurde nur der Akku geleast und das Fahrzeug gekauft, steht die Entschädigung für den Akku dem Leasinggeber zu.

 

  1. Auto und Akku sind komplett im Besitz des Halters

Aufgrund der höheren Anschaffungskosten ist eine Vollkaskoversicherung für neue Elektroautos sinnvoll. Darüber sind selbstverständlich auch Schäden am Akku abgedeckt.

Ist der Akku über die Kasko versichert, kommt es auf den individuellen Versicherungsvertrag an: Welche Schäden genau sind darin abgedeckt? So können Akkus – je nach Kfz-Versicherer und Tarif – zum Beispiel gegen folgende Schäden versichert werden:

  • Brand
  • Überspannung und Blitzschlag
  • Kurzschluss
  • Diebstahl
  • Hackerangriffe
  • Folgeschäden durch Tierbiss

Manche Versicherer übernehmen nach einem Totalschaden die Entsorgung des Lithium-Ionen-Akkus, sofern der Autohersteller, der hier eigentlich in der Pflicht ist, die Entsorgungskosten nicht übernimmt.

Autofahrer sollten bei der Wahl ihrer Kaskoversicherung darauf achten, ob im Schadensfall der Neu- oder der Zeitwert des Akkus ersetzt wird.

 

Sind die Beiträge zur Kfz-Versicherung höher als bei Autos mit Verbrennungsmotor?

Die Versicherung eines E-Autos muss nicht zwangsläufig teurer sein als für einen Benziner oder Diesel. Prinzipiell gilt: Für die Kalkulation der Prämien durch die Versicherer spielt die Antriebstechnik keine Rolle. Wie bei herkömmlichen Modellen auch berechnet sich die Höhe des Versicherungsbeitrags nach der Typ- und Regionalklasse des Wagens, der jährlichen Fahrleistung, dem Schadenfreiheitsrabatt und zahlreichen weiteren Faktoren.

 

Wie erfolgt die Typklasseneinstufung bei Elektrofahrzeugen?

Bei der Typklasseneinstufung ist es entscheidend, wie viele Schäden mit dem Automodell entstehen und wie teuer diese sind. Das gilt sowohl für Verbrenner als auch für E-Autos. Die Art der Motorisierung allein spielt bei der Typklasseneinstufung also keine relevante Rolle für die Kfz-Versicherung.

» Hier können Sie die Typklasse Ihres Autos herausfinden

Wechsel der Versicherung: Kann ich meinen Schadenfreiheitsrabatt vom Auto mit Verbrennungsmotor mitnehmen?

Ja, das ist möglich. Wechselt ein Autofahrer den Anbieter seiner Kfz-Versicherung, kann er seinen Schadenfreiheitsrabatt zur neuen Versicherung mitnehmen.

 

Haben Elektroautos eine höhere Brandgefahr?

Elektrisch angetriebene Autos, die spektakulär in Flammen aufgehen, sorgen regelmäßig für Aufsehen und Schlagzeilen. Die Bilder geben manchen auch Anlass zur Sorge: Brennen die E-Fahrzeuge vielleicht häufiger, schneller oder intensiver?

Fakt ist: Wenn E-Autos brennen, brennen sie anders als Benziner und Diesel. Feuerwehrleute brauchen zum Löschen sehr viel Wasser, um die Batterie zu kühlen und die chemische Reaktion zu unterbrechen. Bei Verbrennern nutzen sie meist Löschschaum. Entscheidend ist auch, dass das ausgebrannte E-Auto nach dem Löschen idealerweise in einem Wasserbad gelagert wird. Der Grund: Die Batterie kann bis zu 24 Stunden nach dem Löschen wieder aufflammen.

Fangen E-Autos nun tatsächlich häufiger Feuer? Nach Einschätzung der Autoexperten im Versicherungsverband GDV geht von Elektrofahrzeugen grundsätzlich keine höhere Brandgefahr aus als von Autos mit Verbrennungsmotoren.

Elektrofahrzeuge sollten idealerweise so konstruiert und gebaut sein, dass die Batterien – ebenso wie die Kraftstofftanks in herkömmlichen Fahrzeugen – bei Unfällen möglichst nicht beschädigt werden.

 

Verursachen elektrische Fahrzeuge mehr bzw. teurere Schäden?

Die Schadensverläufe des GDV zeigen, dass es bei Elektrofahrzeugen im Vergleich zu Fahrzeugen mit herkömmlichem Antrieb keine großen Unterschiede gibt. Bislang können die Kfz-Versicherer keine Auffälligkeiten wie beispielsweise häufige Batteriebrände statistisch feststellen.

 

Wie bekomme ich die Förderung für mein Elektroauto?

Elektrische Wagen werden staatlich gefördert. Reine E-Autos erhalten einen Bonus von bis zu 9.000 Euro, wenn der Listenpreis des Wagens unter 40.000 Euro liegt. Plug-In-Hybride können mit bis zu 6.750 Euro gefördert werden. Alle Details zum Förderverfahren und zur Antragsstellung finden Interessierte auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

 

Seit Ende 2020 wird auch der Einbau privater Ladestationen, sogenannter Wallboxen, staatlich gefördert. E-Autofahrer erhalten einen Zuschuss von bis zu 900 Euro. Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Kfw) kann die Förderung beantrag werden.

 

 

Your Thoughts

*

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de