Die neuen Rechengrößen zur Sozialversicherung 2013

Neues Jahr, neue Zahlen: Zum Jahreswechsel wurden die Rechengrößen der Sozialversicherung an die Einkommensentwicklung angepasst. Wichtig ist dies zum Beispiel für Menschen, die aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem privaten Anbieter wechseln wollen. Auch müssen Gutverdiener im neuen Jahr etwas mehr in die Sozialkasse einzahlen.

 

Wer als Gutverdiener in die gesetzliche Sozialkasse einzahlt, der muss im neuen Jahr etwas mehr Geld für seinen Schutz berappen. Denn zum 01. Januar 2013 wurden die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen erhöht. Der Gesetzgeber reagiert damit auf den steigenden Löhne und Gehälter in Deutschland. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt die Einkommenshöhe an, bis zu der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung angerechnet werden. Für den Einkommensteil oberhalb dieser Grenze sind keine Beiträge zu entrichten.

 

Die bundesweit geltende Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt in 2013 auf 3.937,50 Euro Monatslohn an (Vorjahr: 3.825 Euro). Das entspricht einem jährlichen Bruttoeinkommen von 47.250 Euro.

 

Ebenfalls gestiegen ist die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung. In den neuen Bundesländern werden nun Monatseinkommen bis 4.900 Euro eingerechnet (bisher 4.800 Euro), in den alten Bundesländern Einkommen bis 5.800 Euro (bisher 5.600 Euro Monatsverdienst).

 

Versicherungspflichtgrenze 2013

 

Die Versicherungspflichtgrenze gibt jenen monatlichen Bruttolohn an, der notwendig ist, um von der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem Privatanbieter zu wechseln: Wer mehr verdient, darf sich privat versichern. Hier müssen Wechselwillige zukünftig eine höhere Hürde überwinden. Zum 01.01.2013 stieg die Versicherungspflichtgrenze deutlich von 4.237,50 Euro auf nun 4.350 Euro. Somit darf sich nur privat versichern, wer zukünftig über ein Jahreseinkommen von mindestens 52.200 Euro verfügt.

 

Wer weniger verdient, aber dennoch seinen Krankenschutz aufstocken will, der kann zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung abschließen. Je nach Tarif sind bei solch einer Police Leistungen wie Zahnimplantate, eine Chefarztbehandlung oder ein Zweibettzimmer versicherbar. Ein Beratungsgespräch zum Jahresstart bietet sich an, um den individuell passenden Vertrag zu finden.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de