Langfinger auf Weihnachtsmärkten!

Wichtel, Glühwein und Weihnachtsgebäck: Seit einigen Tagen haben die Weihnachtsmärkte in Deutschland ihre Pforten geöffnet und laden zum Flanieren ein. Doch Diebe verderben so manchem Besucher die festliche Vorfreude.

 

Wenn die Menschen in Scharen auf den Weihnachtsmarkt strömen, dann haben auch Diebe Hochsaison. Denn an vielen Marktständen wird keine Kartenzahlung akzeptiert. Wer sich also mit leckerem Gebäck in Weihnachtsstimmung versetzen will oder zwischen festlich geschmückten Hütten noch ein Geschenk für seine Lieben sucht, der muss viel Bargeld in der Tasche haben!

 

Dunkelheit und Gedränge erleichtern Langfingern zusätzlich ihr verderbliches Geschäft. Da mag es kaum verwundern, dass die Polizei in der Vorweihnachtszeit einen rapiden Anstieg von Taschendiebstählen beobachtet. Doch wer die Tricks der Übeltäter kennt, der kann sich besser schützen.

 

Vorsicht! Meisterdiebe sind unterwegs 

 

Oftmals reicht schon ein einfaches Anrempeln, damit Geldbörse und Kreditkarten ihren Besitzer wechseln. Dabei sind Meisterdiebe keineswegs eine Erfindung aus dem Märchen. Manche Ganoven schieben die leergeräumte Geldbörse wieder in die Tasche ihres Opfers zurück, nachdem sie das Diebesgut an sich gebracht haben. Dann wird der Klau nicht so schnell bemerkt. Wenn wichtige Ausweise und Dokumente noch da sind, verzichten zudem viele Bestohlene auf eine polizeiliche Anzeige.

 

Gerne geben sich Diebe auch als ortsunkundige Touristen aus oder sprechen ihr Opfer gezielt an. Denn nicht immer sind die Gauner allein unterwegs. Während ein Übeltäter den Betroffenen in ein Gespräch verwickelt, schleicht sich der andere von hinten an und greift ihm in die Tasche. Schon ist das Portemonnaie verschwunden.

 

Deshalb sollten Weihnachtsmarktbesucher ihre Geldbörse niemals in der Gesäßtasche aufbewahren, sich nicht unnötig ablenken lassen und ihr Hab und Gut im Auge behalten. Wertsachen sollten immer in einer verschlossenen Innentasche aufbewahrt werden. Leicht haben es Diebe auch, wenn das Geld in einem Rucksack aufbewahrt wird – Schnell ist der Reißverschluss geöffnet. Lieber in einer Tasche vor dem Körper tragen!

 

Hausratversicherung erstattet nicht jeden Diebstahl

 

Wenn die Banknoten einmal weg sind, hoffen viele Diebesopfer auf ihre Hausratversicherung. Denn normalerweise kommt eine solche Police tatsächlich für Diebstahlschäden auf. Aber Hausratversicherungen erstatten Bargeld in der Regel nur dann, wenn es aus einer versicherten Wohnung gestohlen oder unter Androhung von Gewalt geraubt wurde. Hier haben Bestohlene schlechte Karten, wenn sie auf dem Weihnachtsmarkt Opfer von Langfingern geworden sind.

 

Manche Anbieter haben jedoch ihren Schutz erweitert und erstatten auch Diebesgut, wenn es aus dem PKW, einer Schlafkabine der Bahn oder einem Krankenhauszimmer entwendet wurde. Ein Beratungsgespräch kann helfen den passenden Schutz zu finden.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de