Kinderinvaliditätsversicherung – Damit aus dem Bein- kein Halsbruch wird

Viele Eltern schließen für ihre Kinder eine Unfallversicherung ab. Doch weitaus häufiger als Unfälle sind Krankheiten die Ursache für Behinderungen. Eine Invaliditätsversicherung für Kinder kann deshalb eine sinnvolle Ergänzung sein.

Wohl keiner macht sich gern Gedanken darüber, was sein könnte, wenn das eigene Kind zu Schaden kommt. Doch Kinder leben gefährlich – Sie klettern auf Bäume, machen rasanten Tour mit dem Rad oder springen über einen Gartenzaun. Deshalb haben viele Eltern mit einer Unfallversicherung für ihr Kind vorgesorgt.

Doch häufiger noch als Unfälle sind Krankheiten Ursache für Schwerbehinderungen bei Kindern. Nur 0,45 Prozent aller schweren Beeinträchtigungen bei Minderjährigen resultieren aus einem Unfall – Doch eine Unfallversicherung zahlt nur dann, wenn tatsächlich auch ein Unfall für die Verletzung des Kindes verantwortlich ist. Deshalb lohnt es sich für Eltern, zusätzlich über den Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung nachzudenken. Bei diesen Versicherungen erhält das Kind eine monatliche Rente von bis zu 1.000 Euro, sobald das Versorgungsamt eine Invalidität von 50 Prozent feststellt.

Eines sollten Eltern jedoch tun, bevor sie für den Sohn oder die Tochter einen Invaliditätsschutz abschließen: Die Verträge genau studieren. Denn manche Versicherungen geizen nicht mit Ausschlüssen. So ist das erste Jahr des Kindes oft gar nicht oder nur eingeschränkt versicherbar. Auch schließen viele Anbieter Neurosen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen vom Schutz aus. Würde beispielsweise eine autistische Erkrankung beim Kind diagnostiziert, müsste die Versicherung nicht zahlen – Hier haben die Policen Lücken. Störungen der geistigen Entwicklung zählen zu den häufigsten Ursachen für eine Behinderung bei Kindern.

Deshalb sollte eine Invaliditätsversicherung nur abgeschlossen werden, wenn der Vertrag transparent ist und nicht zu viele Ausschlüsse beinhaltet. Zudem gilt die Faustregel: Je niedriger der geforderte Schweregrad der Behinderung ist, ab dem die Versicherung zahlt, desto besser für das Kind. Schon eine Invalidität von 30 bis 40 Prozent kann bei Kindern zu starken Einschränkungen führen.

Dass eine Kinderinvaliditätsversicherung eine sinnvolle Police sein kann, bestätigen auch Verbraucherverbände. Unter anderem empfiehlt die Stiftung Warentest einen solchen Schutz. Zwar besteht eine gewisse Grundabsicherung bei Invalidität bereits durch den Staat – Er greift Kindern in der Regel stärker unter die Arme als Erwachsenen. Eine Sprachtherapie oder eine Reit-Kur auf dem Bauernhof wird unter Umständen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Aber in den letzten Jahren haben die Krankenkassen begonnen, Leistungen auch für Kinder aus ihrem Katalog zu streichen – Da ist es gut, privat vorgesorgt zu haben.

Wer für sein Kind eine solche Police abschließen will, sollte dies so früh wie möglich tun. Denn viele Anbieter weigern sich, bekannte Vorerkrankungen des Kindes zu versichern. Ist diese Vorerkrankung dann Ursache für die Invalidität, sind die Versicherungen von einer Leistungspflicht befreit. Hier kann ein Beratungsgespräch helfen, den richtigen Schutz zur passenden Zeit zu finden.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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Kostenfreie Beratung für den Kunden
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Anschriften der Schlichtungsstellen:

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Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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53117 Bonn, www.bafin.de

 

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