Fasten – der gesunde Verzicht?

Seit Ende des Karnevals ist Fastenzeit. Im Christentum wird die Zeitspanne zwischen Aschermittwoch und Ostern traditionell genutzt, um Buße zu tun. Das Fasten steht unter anderem sinnbildlich für Jesu Entbehrungen in der Wüste – keine Nahrung, wenig Wasser, gar dem Widerstehen der Versuchungen, um schließlich zum „rechten Weg“ zurückzufinden. Für die Moslems ist das Fasten bekanntermaßen während des Ramadan geboten.

Für Viele ist das Fasten jedoch kaum religiös motiviert, es ist viel mehr ein Trend. Von so manchen werden die Wochen vor dem Osterfest zum Verzicht auf bestimmte (Ernährungs-)Gewohnheiten genutzt. So trinken viele etwa keinen Alkohol, essen weder Fleisch noch Süßigkeiten. Daneben schränken einige auch das Fernsehgucken oder Surfen im Internet ein. Kurzum, eine Art „Sieben-Wochen-Ohne“-Mentalität. Doch wie gesund ist die Entbehrung?

Fasten ist Reinigung

Ganz klassisch ist das Heilfasten. Bei dieser Kur vermindert man die eigene Nahrungsaufnahme insoweit, dass der Körper „gezwungen“ ist, auf seine vorhandenen Ressourcen zurückzugreifen. Wenn auf die richtige Art und Weise gefastet wird, hat das eine entschlackende Wirkung.

Unser Organismus ist naturgemäß ein Speichersystem für Hungerzeiten. Doch Notzeiten erleidet der Wohlstandsbürger heutzutage wenig. Die Folge: Der eigene „Speicher“ wird immer mehr angereichert. Beim Fasten kann sich unser Körper von diesem „Stoffwechselmüll“ befreien, er entgiftet und entsäuert. Die Kur führt dazu, dass der Darm geschont und gereinigt wird. Der Effekt liegt auf der Hand: Man verliert nicht nur zusätzlich ein paar lästige Kilos, sondern verringert das Risiko von Krankheiten.

Gesunde Ernährung wird honoriert

Gerade während einer Fastenkur steigt das Bewusstsein, wie gut Körper und Seele die richtige Ernährung tut. Doch auch den Rest des Jahres sollte man auf gesundes und angemessenes Essen achten. Viele Krankenkassen bieten sogar recht hohe Zuschüsse für Kurse, in der qualifizierte Ernährungsberatungen stattfinden. Für korrektes Fasten sollte man auf eine Beratung, mitunter auch von einem Arzt, nicht verzichten.

Vielen fällt es gerade zu Beginn der Fastenzeit schwer, auf die Annehmlichkeiten des Alltags zu verzichten. Doch auch bekannt ist die Tatsache, dass man etwas erst so richtig zu schätzen weiß, was nicht mehr da ist. Da lässt es sich zum Osterfest so richtig gut genießen. Zu guter Letzt fühlen sich Menschen, die fasten, nach der Fastenkur lebensfroher – und das strahlt natürlich auch nach außen aus.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de