Im Zuge einer Neuregelung der Zulagen hat der Bundestag gesetzliche Änderungen bezüglich der Riester-Rente beschlossen, die ab 2012 wirksam werden. Dabei geht es vor allem um mittelbare Riester-Sparer, die unwissentlich keinen Eigenbeitrag geleistet hatten. Das betraf meistens nicht berufstätige Ehepartner (z.B. Ehefrauen) von Riester-Sparern. Gab es dann Nachwuchs in der Familie, vollzog sich automatisch ein Übergang von der mittelbaren in die unmittelbare Zahlungsberechtigung.
Doch diese Rechtslage war nur den wenigsten bewusst. Die Folge: es wurde kein – eigentlich nun vorgeschriebener Mindestbeitrag – eingezahlt und die Zulage wurde in diesen Fällen zurück gefordert. Das wiederum schmälert die Vorsorge, weil Ihnen als Kunde am Vertragsende weniger ausgezahlt wird.
Nun gibt es ab 2012 einen jährlichen Pflicht-Mindestbeitrag für alle Riester-Kunden in Höhe von 60 Euro. Zudem können Riester-Sparer von einer gesetzlichen Kulanzregelung profitieren, unter bestimmten Umständen Beiträge freiwillig nachzahlen und sich so bereits zurückgeforderte Zulagen wieder sichern.
Prinzipiell sollen die gerade beschlossenen Änderungen das Riester-Verfahren klarer gestalten und damit diese Vorsorgelösung attraktiver machen. Es ist vorgesheen, dass Sie als Riester-Sparer von Ihrem Vertragsanbieter spätestens bis zum 31.06.2012 entsprechend informiert werden. Aber, lassen Sie sich am besten unabhängig beraten: zu allen individuellen Fragen und Chancen rund um die Riester-Rente!
>> Mehr zum Thema auf den Internet-Seiten der Bundesregierung: http://bit.ly/rV6ikX.