Weihnachtsmarkt – Auch Diebe lieben den Trubel

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Pünktlich zum 1. Advent haben in Deutschland die meisten Weihnachtsmärkte wieder geöffnet. Für viele Menschen gehört ein Besuch einfach dazu, um sich gemeinsam mit der Familie oder Freunden und Kollegen auf die Weihnachtszeit einzustimmen. Leider lockt das Gedränge auch Langfinger an – entsprechend sollte man sich schützen. Denn die Versicherung zahlt in der Regel nicht für einen solchen Diebstahl.

 

Aktuell tourt die Bundespolizei wieder durch deutsche Städte und klärt Bürger darüber auf, wie sie sich vor Diebstählen auf dem Weihnachtsmarkt schützen können. Denn auch Diebe lieben das enge Gedränge großer Menschenmassen, wo es leichter ist, jemand vorsätzlich anzurempeln und dann das Portemonnaie zu klauen. Hinzu kommt, dass auf dem Weihnachtsmarkt viele Menschen leicht beschwipst und entsprechend unvorsichtiger sind: Schließlich schmeckt der Glühwein dort besonders lecker. Das erleichtert den Dieben ihr Handwerk.

Aber wer auf den Weihnachtsmarkt geht, kann mit kleinen Maßnahmen dafür sorgen, dass er besser vor Dieben geschützt ist. Das beginnt schon, bevor man überhaupt die Haustüre verlässt. So sollten Wertsachen und teurer Schmuck zu Hause gelassen werden. Auch empfiehlt es sich, ausschließlich Bargeld mitzunehmen – am besten nicht mehr, als man unbedingt braucht.  Wurde die Geldbörse gestohlen, sollten Betroffene die Zahlungskarten darin umgehend unter der Nummer 116 116 sperren lassen. Dahinter verbirgt sich der Sperrnotruf für Giro-, Kreditkarten- und Bankcards.

 

Wer dennoch nicht auf Bargeld und Bankkarten auf dem Weihnachtsmarkt verzichten will, sollte sie entsprechend sicher aufbewahren. Und das bedeutet: nicht einfach in die Hosentasche am Po stecken! Die Tasche sollte mit einem Knopf oder Reißverschluss verschließbar sein. Am besten eignen sich hierfür Innentaschen, die ein zusätzliches Hindernis für Langfinger darstellen. Auch ein Geldgürtel bietet sich an. Handtaschen oder Umhängetaschen sollten mit der Verschlussseite am Körper getragen werden.

 

Vorsicht ist auch bei auffälligem Verhalten geboten. So sind die Täter darauf trainiert, ihre Opfer durch Anrempeln, Antanzen oder auch Umarmen aus dem Konzept zu bringen. Nicht selten agieren sie in kleinen Gruppen. Während ein Komplize das Opfer mit Fragen oder einem Small Talk ablenkt, schleicht sich ein anderer von hinten an und entwendet die Geldbörse. Leicht zu erkennen sind die Diebe übrigens nicht, wie die Polizei berichtet. Viele Diebe bemühen sich gerade darum, im Gedränge nicht aufzufallen.

 

Für den Fall eines Diebstahls hat die Bundespolizei eine kostenlose Hotline eingerichtet. Sie ist erreichbar unter 0800 6 888 000. Dabei kann die Polizei auch Kreditkarten sofort sperren lassen. Wer einen Dieb bemerkt, kann andere Personen darauf aufmerksam machen und um Hilfe bitten.

 

Die schlechte Nachricht: Eine Versicherung zahlt in der Regel nicht, wenn man auf dem Weihnachtsmarkt beklaut wurde. Auch deshalb sollte man besondere Vorsicht walten lassen. Die Hausratversicherung zahlt in der Regel nur dann, wenn das Diebesgut aus der Wohnung oder einem verschlossenen Raum gestohlen wurde – es sei denn, es handelt sich um einen Raub unter Androhung von Gewalt. Dann zahlt der Hausratversicherer in der Regel auch.

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

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Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

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Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

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Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

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Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

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Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

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