Außenversicherung – Sinnvoller Schutz für Urlauber und Touristen

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Wer zahlt den Schaden, wenn im Urlaub in ein Hotelzimmer oder in die Ferienwohnung eingebrochen wurde? Versicherungs-Experten wissen: Mit dem richtigen Baustein in der Hausratversicherung ist man auch vor solchen Malheuren geschützt. Wichtig ist hierfür die sogenannte Außenversicherung.

 

Seit mehreren Tagen schon zeigt sich der Sommer in Deutschland von seiner tristen Seite. Nachts fällt das Thermometer mancherorts auf elf Grad und dicke Regenwolken verhängen den Himmel. Zwar hat der Wetterbericht für diese Woche Besserung versprochen und kündigt wieder sommerliche Temperaturen an. Aber so mancher Urlauber ist jetzt lieber anderswo – zum Beispiel im sonnigen Süden.

 

Beliebte Urlaubsregionen oft von Dieben heimgesucht

 

Dass selbst im schönsten Urlaubsidyll die Touristen nicht vor bösen Überraschungen sicher sind, zeigt die Diebstahlstatistik der europäischen Statistikbehörde Eurostat. Italien ist das beliebteste Urlaubsland für deutsche Urlauber – mit jährlich 240.000 Einbrüchen in Häuser und Wohnungen. Frankreich, ebenfalls sehr beliebt, steht mit 135.000 Einbrüchen immerhin etwas besser da. Dennoch: Auf solche Fälle sollte man vorbereitet sein!

 

Hier kommt die Hausratversicherung ins Spiel. Beinhaltet der Vertrag eine „Außenversicherung“, dann sind Einbrüche in Hotelzimmer und Ferienwohnungen abgesichert. Vorausgesetzt, das Zimmer war auch tatsächlich verschlossen und die Langfinger mussten sich gewaltsam Zugang verschaffen. In der Regel leisten die Verträge maximal zehn bis zwanzig Prozent der Versicherungssumme.

 

In den Verträgen sollte darauf geachtet werden, wie lange die Außenversicherung greift. Denn „Außenversicherung“ bedeutet, dass nur vorübergehende Aufenthalte in einer fremden Wohnung abgesichert sind. Üblich sind 90 Tage, manch ein Versicherer bietet auch länger Schutz an. Achtung!: Wertsachen, Bargeld und Schmuck werden oft nur ersetzt, wenn sie in einem Safe eingeschlossen waren.

 

Diebstahl unmittelbar der Polizei melden!

 

Damit der Versicherer den Schaden reibungslos ersetzt, ist es erforderlich, den Diebstahl so schnell wie möglich bei der Polizei anzuzeigen. Sonst kann es Probleme geben, muss der Einbruch doch gegenüber dem Versicherer bewiesen werden.

 

Auch mit Blick auf die eigene Wohnung muss ein längerer Aufenthalt im Ausland abgeklärt werden. Sobald die Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt bleibt, werten dies viele Anbieter als Gefahrerhöhung: Dann steht der Versicherungsschutz auf dem Spiel. Langzeitreisende sollten besser mit dem Versicherer Rücksprache halten! Oft lässt sich gegen einen Zuschlag auch eine längere Abwesenheit vereinbaren.

 

Wenn der Koffer unterwegs abhanden kommen, kann eine extra Gepäckversicherung Abhilfe leisten. Aber Vorsicht: Oft sehen die Verträge zahlreiche Ausschlüsse vor, so dass so mancher Verbraucherschützer sogar komplett abrät. Hohe Selbstbeteiligungen sind zum Beispiel nicht unüblich. Hier kann es empfehlenswert sein, noch einmal einen Versicherungsexperten draufschauen zu lassen, welche Bedingungen und Ausschlüsse laut Vertrag vereinbart sind.

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de