Schutz für ABC-Schützen

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Der August ist nicht nur Urlaubsmonat für viele Erziehungsberechtigte, sondern vor allem auch der Monat der Einschulung für schulpflichtige Kinder. Für die lieben Kleinen, die zum ersten Mal zur Schule gehen, gibt es zur Feier des Tages die große Schultüte, gefüllt mit dem ersten Füllfederhalter, Lineal und ein paar Süßigkeiten – und daneben stehen natürlich die stolzen Eltern.

Viele Mütter und Väter denken zu diesem Zeitpunkt zusätzlich über die richtige Absicherung ihrer Sprösslinge nach: Die Sorge um das, was in der Schule passieren kann, oder auch dann, wenn die ABC-Schützen sich künftig allein auf den Schulweg machen, kann man ihnen auch schwerlich verdenken.

Haftpflichtversicherung: Über die Eltern mitversichert?

Doch Eltern können prüfen, ob die jungen Schüler richtig versichert sind. Kinder bis 7 Jahre werden nicht als deliktfähig angesehen und die Eltern können für das Fehlverhalten ihres Nachwuchses nur haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht grob verletzt haben. Doch deliktfähig werden viele Kinder bereits mit dem Einschulalter. Dann müssen die Eltern für einen vorsätzlich oder fahrlässig angerichteten Schaden des Kindes unter Umständen Ersatz leisten. Das kann richtig teuer werden, etwa wenn das Kind aus Unachtsamkeit ein anderes schwer verletzte und bleibende Schäden zu beklagen sind.

 

So sollte in jedem Fall geprüft werden, ob eine Haftpflichtversicherung über die Eltern besteht. Im Straßenverkehr sind Kinder erst ab 10 Jahren deliktfähig. Diese Information kann wichtig werden, falls Sohnemann oder Töchterchen beispielsweise einen Verkehrsunfall verursacht. Der eigene Haftpflichtversicherer wird im Schadensfall prüfen, welche Ansprüche der Dritte gegenüber den Eltern geltend machen kann.

 

Allerdings sollte bei der Haftpflichtversicherung darauf geachtet werden, ob auch für deliktunfähige Kinder geleistet wird. Sonst bleibt nämlich die geschädigte Person auf ihrem Schaden sitzen, sofern ein deliktunfähiges Kind dafür verantwortlich ist. In viele Tarife kann dieser Schutz – oft gegen Aufpreis – aufgenommen werden.

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet nur bedingt Schutz

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet, wenn dem Kind in der Schule oder auf dem Schulweg etwas zustoßen sollte. Sie deckt Arzt-, Krankheits- bzw. Krankenhauskosten ab. Ob das Kind mit dem öffentlichen Bus, dem Fahrrad, zu Fuß oder im Auto unterwegs zur Schule ist, spielt dabei keine Rolle. Sollte allerdings ein privates Busunternehmen für den Schultransport zuständig sein, haftet dieses.

 

Dies gilt aber nur für den direkten Schulweg – Umwege sind nur bis zu einer geringen Kulanz in den gesetzlichen Versicherungsschutz eingeplant. Verletzt sich das Kind beim Sportunterricht oder einer schulischen Festveranstaltung, greift auch hier der gesetzliche Versicherer. Bei privat organisierten Veranstaltungen im Klassenverband greift diese jedoch nicht.

Da häufig Krankheiten und nicht Unfälle die Ursache für eine bleibende Beeinträchtigung von Kindern sind, ist es ratsam über den Abschluss einer privaten Invaliditätsversicherung nachzudenken. Bei diesen Versicherungen erhält das Kind eine monatliche Rente von bis zu 1.000 Euro, sobald das Versorgungsamt eine Invalidität von 50 Prozent feststellt. Eine Beratung kann helfen, den richtigen Schutz zu finden.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de