2011 geringeres Unfallrisiko am Arbeitsplatz, höheres Risiko von Berufskrankheiten

Im vergangenen Jahr gab es weniger Unfälle am Arbeitsplatz als noch im Jahr 2010. Die Quote sank von 25,8 Unfällen je 1.000 Vollarbeiter auf 24,5 Unfälle, berichtete vor wenigen Tagen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Im Jahr 2009 lag dieser Wert noch bei 24,3 Unfällen. Die Anzahl der Berufskrankheiten hat hingegen zugenommen.

In Folge beruflich bedingter Krankheiten starben im Jahr 2011 2.548 Menschen. Auslöser der Krankheiten waren mehrheitlich Asbest und weitere anorganische Stäube. Nicht alle Krankheiten lassen sich als Berufskrankheiten deklarieren. 2011 wurden rund 70.000 Fälle zur Entscheidung vorgelegt, allerdings nur bei knapp der Hälfte eine solche Erkrankung auch anerkannt. 2009 waren dies nur knapp 67.000 Fälle.

Hauterkrankungen machen einen Großteil der anerkannten Berufskrankheiten aus. Diese haben einen entsprechend hohen Behandlungserfolg vorzuweisen. Doch auch bleibende Gesundheitsschäden sind zu beklagen. In diesem Falle zahlt die DGUV eine Berufskrankheiten-Rente. Im letzten Jahr erhielten 5.047 Versicherte erstmals eine solche Rente. Auch wenn es nicht zur Rentenzahlung kommt, zahlt der gesetzliche Versicherungsträger oftmals für Präventionsmaßnahmen, medizinische Versorgung, berufliche Wiedereingliederung und ähnliche Leistungen.

Ob eine Berufskrankheit vorliegt oder nicht, wird ärztlich geprüft und eingehend untersucht. Kann die Herkunft der gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht auf die ausgeübte Tätigkeit zurückgeführt werden, ist die DGUV nicht zur Zahlung verpflichtet. Die Entschädigung der Versicherten erfolgt nach dem Schadenersatzprinzip, d.h. Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen treten an Stelle des ursprünglich zum Schadensersatz verpflichteten Unternehmens. Allerdings ersetzt die Rente nicht den kompletten Schaden, wie beispielsweise den genau berechneten Verdienstausfall, sondern die Höhe des Schadensersatzes wird pauschal bemessen.

Wer sich nicht auf die Gesetzliche Unfallversicherung verlassen will, der kann auch mit einer privaten Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Invaliditätsversicherung vorsorgen. Dies gilt vor allem für Selbstständige, die nicht freiwillig in die Gesetzliche Unfallversicherung einzahlen und im Unglücksfall ein hohes Armutsrisiko haben. Doch auch für abhängig Beschäftigte ist die Privatvorsorge wichtig, da die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung in der Regel nicht ausreichen, um nach einem Ausscheiden aus dem Beruf den Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den passenden Schutz zu finden.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

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Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

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Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de