Betriebsrenten:

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Diese Förderung erhalten Beschäftigte

Die betriebliche Altersversorgung wird für Arbeitnehmer attraktiver. Geringverdiener profitieren von der staatlichen Förderung, viele Beschäftigte vom Zuschuss ihres Arbeitgebers.
1. Der Arbeitgeber-Zuschuss bei Entgeltumwandlung
Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch darauf, einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung (bAV) zu verwenden. Im Jahr 2023 sind dies bis zu 3.504 Euro.
Vorteilhaft ist die Entgeltumwandlung bereits aufgrund der Steuer- und Sozialabgabenersparnis durch die Reduzierung des Bruttoentgelts. Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber sich mit einem Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts an der betrieblichen Altersversorgung beteiligen muss, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart.

 

Dies gilt für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Zu beachten sind dabei tarifvertragliche Sonderregelungen, die unter Umständen einen anderen Betrag festlegen können.

 

Rechenbeispiel Arbeitgeber-Zuschuss

Ein Arbeitnehmer schließt eine Direktversicherung über seinen Arbeitgeber ab. Von seinem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro fließen monatlich 100 Euro per Gehaltsumwandlung in die Direktversicherung. Für diese 100 Euro muss der Arbeitnehmer keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zahlen. Auch der Arbeitgeber profitiert, weil er den Arbeitgeberanteil ebenfalls nicht abführen muss. Allerdings muss der Arbeitgeber monatlich mindestens 15 Euro zur Direktversicherung des Arbeitnehmers beisteuern.

Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?
Die günstigste Lösung für Arbeitnehmer ist natürlich, wenn ihr Arbeitgeber die Betriebsrenten alleine finanziert. Selbstverständlich kann das nicht jeder Arbeitgeber stemmen. Angestellte haben dann die Möglichkeit, selbst aktiv vorzusorgen. Sie zahlen einen Teil ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung ein, sparen dadurch Lohnsteuer und Sozialabgaben und bauen sich eine zusätzliche Rente auf – so funktioniert das Prinzip der Entgeltumwandlung.

2. Die verbesserte Förderung von Geringverdienern

Die staatliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen (weniger als 30.900 Euro pro Jahr) ist ab 2020 deutlich verbessert worden. Gefördert werden Beiträge von bis zu 960 Euro pro Jahr, die der Arbeitgeber zusätzlich zum normalen Arbeitslohn an eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds zahlt.

Der Arbeitgeber erhält die staatliche Förderung über eine Verrechnung mit der abzuführenden Lohnsteuer: Die Förderung beträgt 30 Prozent der zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge bei einem Förderhöchstbetrag von jetzt 288 Euro pro Jahr. Für den Arbeitnehmer sind die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei.

 

3. Der Freibetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung

 

Zwar fallen bei laufenden Betriebsrenten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an. Jedoch gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) seit 2020 ein monatlicher Freibetrag. Dieser beträgt in 2023 169,75 Euro. Bei einer monatlichen Betriebsrente von zum Beispiel 200 Euro fallen also nur auf den Restbetrag von 30,25 Euro GKV-Beiträge an.

Gar keine GKV-Beiträge fallen auf Betriebsrenten an, die zuvor bereits Riester-gefördert wurden. Hier sind allerdings die in der Ansparphase geleisteten bAV-Beiträge sozialversicherungspflichtig.

 

4. Der Freibetrag in der Grundsicherung

 

Der Aufbau einer Betriebsrente lohnt sich vor allem auch dann, wenn man erwartet, im Alter nur Leistungen in Höhe der Grundsicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten. Bei der Prüfung der Voraussetzungen für den Bezug der Grundsicherung werden seit 2018 Betriebsrenten bis zu einer Höhe von 100 Euro monatlich nicht berücksichtigt. Liegt die Betriebsrente darüber, bleiben weitere 30 Prozent des übersteigenden Betrages anrechnungsfrei. Der maximal freie Betrag beläuft sich 2023 auf 251 Euro.

 

Rechenbeispiel Grundsicherung

Ein Rentner, der Grundsicherung im Alter bezieht, erhält eine Betriebsrente in Höhe von 160 Euro monatlich. Diese Betriebsrente ist weiterhin anrechenbares Einkommen. Jedoch wird ein Freibetrag von 100 Euro plus 30 Prozent von 60 Euro (= 18 Euro) gewährt, so dass insgesamt 118 Euro anrechnungsfrei bleiben. Im Ergebnis werden damit nur 42 Euro von den 160 Euro Betriebsrente auf die Grundsicherungsleistung angerechnet.

 

5. Das verbesserte Sicherheitsnetz

Seit 2020 sind Betriebsrenten noch sicherer geworden. Wird die betriebliche Altersversorgung über eine sogenannte regulierte (Firmen-)Pensionskasse durchgeführt, schützt zukünftig der Pensions-Sicherungsverein (PSVaG) die Ansprüche der Versorgungsberechtigten im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers: Sollte die Pensionskasse aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Leistungen kürzen müssen, springt der Pensions-Sicherungsverein für die zugesagten Betriebsrenten ein.

Ein anderes Sicherungssystem greift bei Direktversicherungen und sogenannten deregulierten Versicherer-Pensionskassen: Hier sind die garantierten Leistungen bereits durch den gesetzlichen Sicherungsfonds Protektor zusätzlich abgesichert.

 

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