Handy- und Elektroversicherung: Vorsicht vor dem Kleingedruckten!

No Comments

Eine zunehmende Zahl an Elektromärkten und Online-Händlern bietet Versicherungen für Smartphones, Fernseher oder andere Geräte an, die schnell mehrere hundert Euro kosten. Doch ob sich dieser Versicherungsschutz lohnt, ist umstritten. Verbraucher sollten sehr genau im Kleingedruckten nachlesen, was laut Vertrag nicht versichert ist.

 

Wer sich teure Elektrogeräte wie eine Waschmaschine oder einen Kühlschrank kauft, der will natürlich auch die Sicherheit haben, dass dieses Gerät lange hält. Die Händler solcher Produkte reagieren auf diesen Kundenwunsch mit Elektroversicherungen, die Schutz für drei, vier oder fünf Jahre bieten. Die Kosten dieser Policen sind keine Kleinigkeit. Für eine Waschmaschine, die 500 Euro kostet, müssen schnell 200 Euro und mehr als Einmalzahlung berappt werden – nur für den Versicherungsschutz!

 

Händler haftet ohnehin für zwei Jahre

 

Ob sich diese teuren Elektroversicherungen lohnen, ist bei Verbraucherschützern äußerst umstritten. Abschlusswillige Kunden sollten bedenken, dass der Händler ohnehin eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren hat. In dieser Zeit haftet er für Mängel, die am Produkt auftreten. Wenn ein Mangel an der Ware in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf auftritt, wird prinzipiell davon ausgegangen, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war. Hier ist der Verkäufer in der Beweispflicht und müsste nachweisen, dass der Schaden oder Fehler zum Lieferzeitpunkt noch nicht bestand.

 

Doch ein weiterer Grund lässt den Sinn der Policen zumindest strittig erscheinen. Oft enthalten die Versicherungen strenge Ausschlussklauseln, die verhindern, dass der Kunde sein Gerät tatsächlich ersetzt bekommt. Ein Beispiel: Kippt am Arbeitsplatz die Tasse Kaffee um und beschädigt den teuren Laptop, kann die Versicherung sich auf grobe Fahrlässigkeit berufen, wenn eine entsprechende Klausel inkludiert ist. Schließlich erhöht der Nutzer die Gefahr, dass sein Gerät zu Schaden kommt, wenn er bei der Nutzung Kaffee trinkt. Abhängig vom Einzelfall darf dann der Versicherer seine Leistung stark kürzen.

 

Ein weiterer Pferdefuß in den Verträgen: Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind laut Vertrag oft „nicht auf einem technischen Defekt beruhende bzw. einen solchen hervorrufenden Schönheitsfehler wie Verfärbungen, Beuler, Kratzer, Dellen oder Rost.“ Muss die Versicherung also auch dann nicht zahlen, wenn das Display eines Smartphones einen kleinen Sprung hat, aber das Gerät weiterhin nutzbar ist? Das hängt im Zweifel vom Wohlwollen der Versicherung ab. Auch versichern viele Anbieter nur den Zeitwert des Gerätes statt des Neupreises: dann kann sich die erstattete Leistung um 60-80 Prozent reduzieren!

 

Elektroversicherungen nicht voreilig abschließen!

 

Aus oben genannten Gründen sollten Handy- und Elektroversicherungen nicht voreilig abgeschlossen werden, sondern erst, wenn man den Vertrag genauestens gelesen hat. Ob sich eine entsprechende Police lohnt, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Erschwerend kommt hier hinzu, dass viele Elektromärkte die Versicherung an der Kasse gleich mitverkaufen wollen, quasi zwischen Ladentür und Angel. Hier gilt: Erst lesen, dann unterschreiben!

 

Auch sollte nicht der Schwerpunkt der Absicherung auf teuren Elektrogeräten liegen. Bevor Versicherungskunden den Fernseher für mehrere hundert Euro versichern, sollten sie andere existenzielle Risiken bereits abgedeckt haben.

Unbedingtes Muss ist hier eine Privathaftpflichtversicherung. Denn wenn man Dritten einen Schaden zufügt, kann die Schuldenlast in die Millionen gehen. Auch die Absicherung der eigenen Arbeitskraft, etwa über eine BU-Police, oder die Vorsorge im Falle von Invalidität sind weit wichtiger als der Schutz des neuen Elektrogerätes. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

 

Your Thoughts

*

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de