Berufsunfähigkeit – Mehrheit der Versicherungskunden erhält Leistung

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Berufsunfähigkeitsversicherung: Wenn ein Erwerbstätiger berufsunfähig wird, bekommt er von seinem Versicherer in der Regel schnell seine Rente zugesprochen. Das zeigt eine aktuelle Erhebung des unabhängigen Analysehauses Franke & Bornberg, das die Leistungspraxis großer deutscher BU-Versicherer unter die Lupe genommen hat. Drei von vier Kunden erhalten ihre Leistung demnach innerhalb von sechs Monaten.

In den Medien wird immer mal wieder von Patienten berichtet, die berufsunfähig geworden sind und sich lange mit ihrem Versicherer um die Rente streiten mussten. Diese Fälle sind natürlich jeder für sich ärgerlich – aber keineswegs die Regel, wie eine aktuelle Studie von Franke & Bornberg zeigt. Das Hannoveraner Ratinghaus untersuchte stichprobenartig die Leistungspraxis von 7 großen Versicherern, die insgesamt fast 5 Millionen BU-Kunden auf sich vereinen.

Drei von vier Kunden bekommen ihre BU-Leistung

Die Ergebnisse der Untersuchung stimmen optimistisch. Drei von vier Kunden bekommen anstandslos ihre BU-Leistung zugesprochen, und das innerhalb einer vertretbaren Frist. Denn in der Regel hat der Kunde innerhalb eines halben Jahres Klarheit, ob er vom Versicherer Geld sieht. „Die Dauer bis zur Anerkennung ist durchschnittlich kürzer als bis zur Ablehnung. Das lässt darauf schließen, dass sich Versicherer die Entscheidung nicht leichtmachen“, sagt Michael Franke, Geschäftsführer von Franke & Bornberg.

Was aber sind die Gründe, weshalb eine BU-Rente nicht zuerkannt wird? Nur ein Schattendasein fristet hierbei die sogenannte Abstrakte Verweisung, die in der öffentlichen Debatte dominiert. Lediglich 0,4 Prozent aller Ablehnungen lassen sich auf diese Klausel zurückführen. Wenn die abstrakte Verweisung im BU-Vertrag enthalten ist, können Kunden auf einen vergleichbaren Beruf verwiesen werden, bevor ihnen eine Rente zugesprochen wird. Eine Krankenpflegerin kann zum Beispiel immer noch in der Verwaltung einer Klinik Büroarbeit verrichten, wenn sie aufgrund einer ansteckenden Krankheit keine Patienten mehr betreuen darf. Viele Versicherer verzichten mittlerweile ganz auf diese Klausel.

Weit wichtiger als Ablehnungsgrund ist die fehlende Mitwirkung des Patienten bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit. Etwa, dass Patienten Fragebögen nicht an den Versicherer zurückschicken und Unterlagen von Ärzten oder Kliniken nur verzögert oder gar nicht weitergeben. Dies zeigt, dass nicht nur bei Vertragsabschluss, sondern auch bei Eintritt des Leistungsfalles eine gute und kompetente Beratung den Erhalt der Leistung begünstigen kann.

Mehrheit der Rechtsstreite enden mit Vergleich

Vor Gericht trafen sich laut den Studien-Machern 678 Kunden der untersuchten Gesellschaften, dies würde drei Prozent aller BU-Entscheidungen betreffen. Während in 172 dieser Fälle der Versicherer vor dem Kadi triumphierte, endeten 447 Rechtsstreite mit einem Vergleich, hier kam es also zu einer Einigung zwischen den Streitparteien. Gewinnen konnten die Verbraucher 59 dieser Prozesse. Um die Kosten einer juristischen Auseinandersetzung aufzufangen, empfiehlt es sich, zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen – möglichst bei einem anderen Versicherer. Fakt ist aber: In der Regel können BU-Versicherte schnell auf die versprochene Leistung hoffen. Und das ist eine gute Nachricht.

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Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

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Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

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Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

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Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

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Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

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53117 Bonn, www.bafin.de

 

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