Mehr Durchblick bei Riester

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In den letzten Monaten geriet die Riester-Rente wegen der Intransparenz der Verträge in die Kritik. Doch die jährlichen Mitteilungen für Riester-Sparer sind übersichtlicher geworden, wie eine aktuelle Untersuchung der „Stiftung Warentest“ zeigt.

„Rente rockt!“ – damit wirbt im Internet ein Vergleichsportal für die Riesterrente. Doch zuletzt war eher eine Katerstimmung zu verspüren, denn falsch berechnete Provisionen und intransparente Verträge sorgten für Kopfschmerzen. Dass nicht jeder Versicherungsnehmer in der Riesterrente sein Traumprodukt fand, davon künden 1,4 Millionen gekündigte Verträge seit dem Jahr 2008.

Aber es gibt Positives von den Riesterprodukten zu vermelden: die Qualität der Mitteilungen, die jede Versicherung ihren Riester-Sparer jährlich aushändigt, hat sich deutlich verbessert. Dies zeigt eine aktuelle Umfrage der Stiftung Warentest, deren Ergebnisse am Freitag veröffentlicht wurden. Von insgesamt 37 untersuchten Anbietern bekamen demnach zwei die Note „sehr gut“ verliehen, sieben konnten sich über die Note „gut“ freuen. Lediglich zwei Versicherungen wurde ein schlechtes Zeugnis ausgestellt – sie mussten sich mit der Note „mangelhaft“ begnügen.

Noch vor drei Jahren hatte der Test zu einem weniger erfreulichen Ergebnis geführt. Damals erhielt von 28 Teilnehmern kein einziger Anbieter die Bestnoten „Sehr gut“ oder „gut“ zugesprochen, hingegen musste fünfmal die Note „mangelhaft“ gezückt werden. Es lässt sich folglich festhalten: Die Riester-Produkte sind transparenter geworden!

Auf Veränderung der Vermögensverhältnisse achten!

Wie wichtig derartige Informationsblätter sind, zeigte sich vor wenigen Monaten, als Millionen Anleger ihre vom Staat erhaltenen Zuzahlungen wieder zurückzahlen mussten. Sie hatten zu wenig Beitrag eingezahlt, denn um die volle Förderung geltend zu machen, müssen Sparer mindestens vier Prozent ihres Bruttolohnes einzahlen. Dabei traf die Riester-Sparer nur indirekt eine Schuld: sie wussten schlichtweg nicht, dass sie kein Anrecht auf die staatliche Förderung hatten. Die Gesetze und Regeln sind auch für Fachleute schwer zu überblicken.

So verwies die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg darauf, dass selbst professionelle Berater der Versicherungsgesellschaften nicht alle Bestimmungen kennen. Hier sind die Kunden angehalten, selbst zu überprüfen, ob sie die Bedingungen für die Riester-Förderung erfüllen. Der Teufel steckt wie so oft im Detail: Mitunter reichen kleine Änderungen in den Vermögensverhältnissen, etwa eine Gehaltserhöhung, damit der Sparer weniger Anspruch auf Fördergelder hat. Da hilft es wenig, dass auch die Versicherungsgesellschaften angehalten sind, die Verträge ihrer Kunden im Auge zu behalten. Die vielen Rückzahlungsforderungen haben gezeigt, dass die Anbieter ihre Verpflichtung eher stiefmütterlich wahrnehmen.

Makler bieten Unterstützung bei der Betreuung von Riester-Verträgen

Trotz der Kritik ist die Riester-Rente immer noch beliebt: 14,6 Millionen Kunden haben derzeit einen solchen Vertrag abgeschlossen. Ein Makler kann dabei behilflich sein, das Dickicht der Verträge ein wenig übersichtlicher zu gestalten. So verschicken die Versicherungsanbieter jährlich einen Fragebogen, mit denen sie sich bei den Riester-Kunden informieren, ob sich bei den Vermögensverhältnissen etwas geändert hat. Es empfiehlt sich, dieses Blatt genau zu lesen und bei Veränderungen ausgefüllt zurückzusenden, anstatt es einfach wegzuheften – notfalls mit professioneller Hilfe.

Spätestens ab 2013 soll dann ein einheitliches und verpflichtendes Produktinformationsblatt für mehr Übersichtlichkeit sorgen. Denn auch das Bundesfinanzministerium hat Handlungsbedarf gesehen, um Riester ein wenig verständlicher zu machen: ein Diskussionsentwurf der Regierung wird derzeit von Versicherungen und Verbraucherschützern diskutiert. Damit die Riester-Rente zukünftig hält, was sie verspricht.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de